Frage: Elternzeit und Zuverdienst

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Elternzeit und Kündigung. Mein Kind wird im laufenden Monat 1 Jahr alt. Insgesamt nehme ich 1 Jahr und 7 Monate Elternzeit. Ich stehe in einem Hauptarbeitsverhältnis bei einer großen Supermarktkette und habe einen 450€-Job in einem kleinen 3-Mann-Handwerksbetrieb. Ab Juni wollte ich den 450€-Job parallel zur Elternzeit wiederaufnehmen, was mir der Arbeitgeber vorab auch schriftlich bestätigt hat. Jetzt erhielt ich jedoch die Kündigung zum 31.Juli.2021. 1. Ist die Kündigung in der Elternzeit rechtens? 2. Könnte ich dagegen vorgehen? 3. Sollte der Arbeitgeber meinen Posten neu besetzen, wie gestaltet es sich dann? Vorab ganz lieben Dank für die Rückmeldung.

von S4R4H am 16.05.2021, 13:03



Antwort auf: Elternzeit und Zuverdienst

Hallo, grds gilt bei Kleinbetrieben das KSchG nicht. Die Kündigung ist dadurch erleichtert. Der hier geltende besondere Kündigungsschutz steht aber in § 18 BEEG. Das gilt für alle AG. Er darf also nicht kündigen. Sie können Kündigungsschutzklage erheben. Ob der AG den Platz neu besetzt ist unerheblich - sein Problem. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2021



Antwort auf: Elternzeit und Zuverdienst

Wer hat gekündigt? Der Supermarkt oder der Freimann betrieb?

von MamaausM am 16.05.2021, 13:20



Antwort auf: Elternzeit und Zuverdienst

Der 3-Mann-Betrieb hat gekündigt.

von S4R4H am 16.05.2021, 13:24



Antwort auf: Elternzeit und Zuverdienst

Du hattest sicher da auch Elternzeit angemeldet. Dann hast du auch Kündigungsschutz. Kleinbetriebe unter 10 MA muss das aber über die Aufsichtsbehörde laufen lassen.

von MamaausM am 16.05.2021, 13:37



Antwort auf: Elternzeit und Zuverdienst

Angezeigt wurde es beim Arbeitgeber. Die Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist.

von S4R4H am 16.05.2021, 14:10



Antwort auf: Elternzeit und Zuverdienst

Hallo, Habe ich dich richtig verstanden, dass du am 1.6. zum Arbeiten anfangen würdest und zum 31.7. gekündigt würdest? Eigentlich darf dir der Arbeitgeber erst an deinem ersten Arbeitstag kündigen. Kommt jetzt drauf an, wie lange Kündigungsfrist ist. Wäre es dir lieber, er kündigt dir am ersten Arbeitstag, zum 31.7., oder hast du eine längere Kündigungsfrist? LG luvi

von luvi am 16.05.2021, 16:44



Antwort auf: Elternzeit und Zuverdienst

Meiner Meinung nach bist du beim minijob noch in Elternzeit. Deshalb Kündigung eigentlich nicht möglich.

von MamaausM am 16.05.2021, 17:31



Antwort auf: Elternzeit und Zuverdienst

wenn nein, passt die kündigung. dann ist sie regulär. wenn ja, nicht.

von mellomania am 16.05.2021, 19:14



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