Elternzeit- und Teilzeitantrag schon früh stellen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit- und Teilzeitantrag schon früh stellen?

Guten Abend Frau Bader, ich bin schwanger mit unserem 2. Kind, momentan 16.SSW. Letzte Woche habe ich meinen Arbeitgeber informiert und auch gleich mitgeteilt, dass ich nach einem Jahr wieder in Teilzeit während Elternzeit arbeiten möchte. Daraufhin hat mir die Personalabteilung nahe gelegt, den Elternzeitantrag zusammen mit dem Teilzeitantrag schon jetzt zu stellen, damit eine Mutterschaftsvertretung nur für die Zeit in der ich ganz weg bin gesucht werden kann. Bei unserem 1. Kind hatte ich den Teilzeitantrag erst gestellt, nachdem eine Vertretung eingestellt war, nämlich für die ersten 2 Jahre, und dann haben sie meinen Teilzeitantrag abgelehnt - die Stelle war ja besetzt. Der Antrag kommt dann aber sehr früh, oder? Jetzt mal rein hypothetisch: Was passiert mit dem Antrag auf Elternzeit und Teilzeit im Fall einer Fehlgeburt? Wird der dann ungültig? Ist ein Antrag so früh sinnvoll? Vielen Dank für Ihre Antwort. Beste Grüße Summoner

von summoner am 14.06.2012, 21:30



Antwort auf: Elternzeit- und Teilzeitantrag schon früh stellen?

hallo, man kann es ja als Information gestalten, dann kann der AG planen. Denken Sie bloß nicht an den schlimmsten Fall-das ist furchtbar. Aber dann wären die Anträge natürlich hinfällig. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.06.2012



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