Frage: Elternzeit und Teilzeit

Liebe Frau Bader, ist es möglich statt 12/24 Monaten auch 15 Monate Elternzeit zu beantragen und anschliessend in eine “normale“ Teilzeitstelle (75%) zu wechseln? Ich bin seit über 4 Jahren in Vollzeit in einer Firma mit mehr als 100 Mitarbeitern angestellt. Gibt es eine Empfehlung wann und wie genau dies am Besten beantragt werden soll wenn es möglich ist? Vielen Dank und LG

von Daenerys123 am 04.04.2016, 18:11



Antwort auf: Elternzeit und Teilzeit

Hallo, Sie können für jeden EG-Monat frei entscheiden, ob Sie ihn voll oder halbiert (=EG-Plus) nehmen wollen. Und dann können Sie in der EZ bis zu 30 Std/ Wo arbeiten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.04.2016



Antwort auf: Elternzeit und Teilzeit

Ist möglich, wäre aber gelinde gesagt "Blödsinn". Warum willst Du Teilzeit arbeiten ohne den Schutz der Elternzeit? Dein alter Vertrag würde weiterhin ruhen, Du könntest bis zu 30 Std die Woche arbeiten und hättest Kündigungsschutz wie in der Schwangerschaft. Auf all das würdest Du verzichten wenn Du deinen eigentlich Vertrag - DAUERHAFT - auf Teilzeit änderst. Willst Du später doch wieder mehr Stunden machen, kann das schwierig werden, denn Anspruch auf die volle Stelle hast Du dann nicht mehr. Zudem bist Du ab dem ersten Arbeitstag kündbar. Viele haben den Denkfehler und meinen, Elternzeit würde bedeuten man wäre daheim und dürfte nicht arbeiten. oder man darf nur ganze Jahre nehmen, das ist aber beides faktisch falsch. Wenn Du also 15 Monate daheim bleiben willst, und danach vor hast in Teilzeit zu arbeiten, dann melde das auch so an. Halt als Teilzeit INNERHALB der Elternzeit, das recht hast du bei 100 Mitarbeitern. Den Wunsch kann dein AG nur ablehnen wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen, dann kann er dir aber auch kaum verbieten solange wie Du in Elternzeit bist bei einem anderen Arbeitgeber Teilzeit zu arbeiten. Jedenfalls dann wenn es kein Konkurrent ist. Elternzeit melden musst Du 7 Wochen vor Beginn, was also bedeutet, bei einer zeitgerechten Geburt spätestens 1 Woche nach der Geburt des Kindes. Fairer ist es aber dem Arbeitgeber vorher schon einen "Fahrplan" zu geben und dann nur noch die festen Termine nach zureichen wenn das Kind geboren ist. Elternzeit endet dann spätestens am Tag vor dem 3ten Geburtstag, und dann kannst Du immer noch sagen, Du willst dauerhaft weniger als Vollzeit arbeiten. Du hättest also nach den 15 Monaten daheim im besten Fall 21 Monate Teilzeit bei deinem Arbeitgeber in dem Du ihm zeigen kannst, hey ich schaffe auch Arbeit und Familie unter einem Hut zu bekommen - ohne das er Dir kündigen kann. Willst Du darauf wirklich verzichten?

Mitglied inaktiv - 04.04.2016, 19:42



Antwort auf: Elternzeit und Teilzeit

Hi Danyshope, Wow danke dir. Jetzt hats mir mal jemand vernünftig erklärt :-) Darf ich da nochmal Nachfragen? Mehr als 30 Stunden sind ja dann nicht möglich, richtig? Ich könnte aber z.B. nach nem Jahr oder so sagen ich komm wieder zu 100% oder? Müsste ich dann quasi 2 Jahre Elternzeit beantragen und angeben dass ich voraussichtlich ab dem 15. Lebensmonat in Teilzeit arbeiten wollen würde? 1000 dank und lg

von Daenerys123 am 04.04.2016, 20:17



Antwort auf: Elternzeit und Teilzeit

Kein Thema. Wenn der AG mitmacht kannst Du jederzeit verkürzen. Außer Du wärst schwanger und verkürzt in dem Wissen das Du ins BV gehst. Das wäre nicht möglich. Und nein, mehr als 30 Std die Woche darfst Du innerhalb der Elternzeit nicht arbeiten. Gehst du über die 30 Std, endet die Elternzeit. Aber glaub mir, mit Kleinkind wirst Du sicherlich froh sein nicht unbedingt mehr als 30 Std die Woche arbeiten zu gehen. Und ja, Du meldest dann 2 Jahre an, gibst in dem Antrag dann an das Du die ersten 15 Monate daheim bleibst (ab Geburt) und dann in Teilzeit innerhalb der Elternzeit wieder kommen willst. Das 3te Jahr würde ich gleich unter Vorbehalt mir mit absichern. Notfalls könntest Du das dann zB auch erst zur Einschulung nehmen - wenn Du es dir eben entsprechend abgesichert hast. Oder du hängst es eben an das 2te Jahr dran, das kannst du dann auch ohne Zustimmung des AG. Dritte Option, Du sicherst es dir zwar ab, nutzt es dann aber doch nicht. hat aber eben volle Flexibilität.

Mitglied inaktiv - 04.04.2016, 22:49



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