Liebe Frau Bader, ich kellner neben meiner Hauptbeschäftigung am Wochende/abends. Mein Arbeitgeber ist darüber informiert. Wenn ich in Elternzeit gehe und wieder abends kellnern möchte bedarf es einer erneuten Zustimmung ? Schließlich weiß mein AG das ich einer Nebenbeschäftigung nachgegangen bin, ich würde auch nicht den AG wechseln, es handelt sich um den gleichen Betrieb (Kellnerjob) Darf er ggf. ablehnen ? Obwohl ich in der Hauptbeschäftigung keine Möglichkeit habe abends/am Wochenende zu arbeiten da der Betrieb geschlossen ist ? Ich aber neben dem Elterngeldplus unsere Familienkasse auffüllen muss/möchte ? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von Yve2017 am 12.06.2017, 12:44