Elternzeit und Elterngeldbezug des Kindsvaters

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und Elterngeldbezug des Kindsvaters

Halo Frau Bader, wir bekommen im April unser erstes Kind und mein Mann möchte zwei Monate Elternzeit nehmen, nach Möglichkeit die ersten beiden Lebensmonate des Kindes. Ich habe schon in Erfahrung gebracht, dass sich das ElternGELD nicht nach kalendarischen Monaten richtet, sondern nach den Lebensmonaten des Kindes. Also würde mein Mann z.B. bei Geburtstermin 15.04. ElternGELD für 15.04. bis 15.06. beantragen. Muss er dann die Elternzeit in GENAU dem gleichen Zeitraum nehmen? Sein Arbeitgeber meint nämlich, dass er das nicht organisiert bekäme, weil mein Mann dann ja "von heute auf morgen" nach der Geburt des Kindes ausfallen würde, und will, dass mein Mann dann erst vom 1.05. an Elternzeit nimmt. Vielen Dank für Ihre Antwort!

von Navina am 05.02.2012, 19:00



Antwort auf: Elternzeit und Elterngeldbezug des Kindsvaters

Hallo, so muss es aber leider sein. Ihr Mann sollte den Antrag auf EZ stellen "ab geburt, voarussichtlich...". Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2012



Antwort auf: Elternzeit und Elterngeldbezug des Kindsvaters

Tja, da bleibt dem AG aber (fast) nix anderes übrig (und alle anderen AG schaffen das übrigens auch) Dein Mann möchte vom 15.04 bis zum 14.06 Elternzeit machen und sein AG möchte lieber die Zeit vom 1.05 bis zum 30.06? Das geht schon, man kann Elternzeit machen wie man (oder Chef) möchte. Von beliebigem Datum zu beliebigem Datum. Allerdings gehen bei der Konstellation vom Chef 3 Elterngeldmonate drauf, so dass für dich nur noch 11 übrig bleiben. (Davon gehen schon 2 fürs Mutterschaftsgeld drauf.) Ach ja, bei der Idee vom Chef kann der deinem Mann 2/12 vom Jahresurlaub abziehen. Bei der Variante von euch nur 1/12. Gar keinen Urlaub kann er abziehen, wenn dein Mann zB den ersten Lebensmonat Elternzeit/Elterngeld macht und dann den zB siebten Lebensmonat! Auch damit müsste der AG leben... Ist ne schwierige Sache! Mit der Elternzeit habt ihr das Recht auf eurer Seite. Der Chef hat das Recht, nach der Elternzeit zu kündigen... Gruß Sabine

von SumSum076 am 05.02.2012, 21:42



Antwort auf: Elternzeit und Elterngeldbezug des Kindsvaters

Vielen Dank für die Antwort. Ich geb noch mal ein paar zusätzliche Infos, denn einige der angesprochenen Aspekte treffen bei uns zum Glück nicht zu! Ich bin selbsttsändig und bekomme daher kein Mutterschaftsgeld. Mein Mann ist verbeamtet (Lehrer) und kann daher auch nichts vom Urlaub abgezogen bekommen. Weil sein Unterricht von jetzt auf gleich vertreten werden muss, meint eben sein Schulleiter, dass das so spontan halt schwer zu organisieren sei. Gekündigt werden kann mein Mann zum Glück auch nicht! Ich verstehe jetzt nicht so ganz, warum drei Monate Elterngeld "drauf" gehen würden, wenn mein Mann vom 1.05. bis 1.07. Elternzeit nehmen würde. Kann man denn jetzt nur gleichzeitig Elternzeit und -geld nehmen oder nicht? Er kann ja eigentlich nicht schon Elterngeld bekommen und dann aber noch zwei Wochen für normales Gehalt arbeiten gehen ???

von Navina am 06.02.2012, 09:30



Antwort auf: Elternzeit und Elterngeldbezug des Kindsvaters

Elterngeld gibt es nach Lebensmonaten. LM 1 ist vom 15.04. bis 14.05. Dein Mann macht Elternzeit mit Geld vom 1.05., also ist der erste Lebensmonat betroffen. In dieser Zeit verdient er Geld, dies wird aufs Elterngeld gerechnet (=teilweise abgezogen)) LM 2 ist vom 15.05. bis 14.06, da hat dein Mann komplett Elternzeit mit Elterngeld. LM 3 geht vom 15.06 bis 14.06. Auch wenn dein Mann nur bis zum 30.06. Elternzeit macht, ist der 3. Lebensmonat betroffen. Für den gibts Elterngeld. Und der Lohn wird wieder gegengerechnet. Er hatte 3 Monate, dann gibts für dich nur noch 11. Gruß Sabine

von SumSum076 am 06.02.2012, 16:52



Antwort auf: Elternzeit und Elterngeldbezug des Kindsvaters

Also ich würde mich da nicht nach dem AG richten, da euch dadurch eben Elterngeld flöten geht. Ein wenig planbar ist der Ausfall ja schon, schließlich wird das Kind spätestens 14 Tage nach dem errechneten Termin geholt. Der Schulleiter schafft bestimmt auch Ersatz bei, wenn ein Kollege krankheitsbedingt ausfällt. Und das ist überhaupt nicht planbar. Als Beamter hat dein Mann höchstwahrscheinlich Anspruch auf 1 Tag Sonderurlaub für und am Tag der Geburt. Auch sehr spontan! Und mit dem Urlaub. Lest nochmal nach, auch bei manchen Beamten kann der Urlaub wie von mir beschrieben durch Elternzeit gekürzt werden... (sicher ist sicher) Gruß Sabine

von SumSum076 am 06.02.2012, 17:04



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