Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zurzeit (noch ganz frisch) 5 SSW schwanger. Mein erster Sohn ist am 11.12.2018 geboren. Meine Elternzeit ging ursprünglicher bis zum 31.01.2019. Da wir keinen Kitaplatz bekommen haben mussten wir Klage im Eilverfahren einreichen. Jetzt haben wir aber erst einen Kitaplatz für September bekommen, das heißt ich muss bis dahin die Elternzeit eigentlich verlängern. Allerdings würde ich dann ja wohl nur sehr geringes Elterngeld bekommen. Da ich durch Diabetes und einige andere Krankheiten wahrscheinlich die gesamte Schwangerschaft krank geschrieben werde überlege ich die Elternzeit nicht zu verlängern. Was würde das denn fürs Elterngeld bedeuten? Und meine eigentlich wichtigste Frage ich bin ja noch ganz am Anfang der Schwangerschaft, da kann ja noch jede Menge passieren. Wenn ich jetzt krank geschrieben werde und dann doch das Kind verlieren sollte könnte ich dann trotzdem für mein erstes Kind die Elternzeit bis September nochmal nehmen oder verliere wenn ich diese jetzt unterbreche den Anspruch darauf? Mit freundlichen Grüßen
von Joya83 am 20.02.2020, 13:17