Hallo. Da mein Vertrag ausläuft und nicht verlängert wird beziehe ich vor dem Mutterschutz ca 3wochen ALG 1. Dann das Mutterschaftsgeld. Wo muss ich das Elterngeld dann bei meiner dann beantragen ? Und muss ich Elternzeit beantragen ? Wenn Ja, bei wem ? Bin ab 01.09. Arbeitslos und entbinde Anfang November und möchte dann 2Jahre zu Hause bleiben Vielen Dank im voraus
von Vanessa9o am 12.07.2017, 09:19