Hallo Frau Bauer,
ich bin seit 2004 in einer Krippe angestellt.
Ein Elternverein.
Im November endet meine Elternzeit. Ich kann aufgrund der Betreuungszeiten meiner Kinder nicht die von meinem Arbeitgeber benötigte Stundenanzahl leisten, weshalb ich mir eine andere Arbeitsstelle suchen möchte bzw. muss.
Derzeit beziehe ich, alleinerziehend, ALGll.
Die Dame vom Arbeitsamt meinte, sie darf mir keine Empfehlung geben, was die für mich beste Variante ist. Kündigen, kündigen lassen oder ein Aufhebungsvertrag.
Können Sie mir da weiterhelfen?
LG
von
Luno12
am 27.06.2017, 11:05
Antwort auf:
Elternzeit und Arbeitgeber
Hallo,
zuerst einmal beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber Reduzierung der Stundenzahl. Ihr Arbeitgeber soll Ihnen dies dann schriftlich ablehnen.dabei stellt sich die Frage, ob er mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, dann muss er das nämlich begründen.
wwenn der Arbeitgeber Ihnen das schriftlich gibt, können Sie den Vertrag nicht mehr voll erfüllen, weil Sie sich ja um das Kind kümmern müssen und dann müssen Sie kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.06.2017
Antwort auf:
Elternzeit und Arbeitgeber
Kündigen lassen, da in den beiden anderen Fällen die Sozialleistungen gestrichen werden
von
Keksraupe
am 27.06.2017, 11:12
Antwort auf:
Elternzeit und Arbeitgeber
Völlig egal, es droht in allen Fällen eine Sperre. Zumal es so nicht geht.
Wenn Du kündigst, dann nur mit dem OK des Amtes. Weise auf die Problematik Betreuung hin. der Sachbearbeiter kann dann das OK geben und es gibt keine Sperre. Gleiches gilt wegen Aufhebung.
Der AG kann dich eh frühstens am ersten Tag NACH der EZ kündigen, unter Einbehaltung der Kündigungsfrist. Bis die dann gültig wird, müsstest du arbeiten oder Urlaub nehmen. Kannst du das? Davon ab würde man dir beim Amt erst einmal sicherlich "unterstellen", du hättest die Kündigung selbst herbeigeführt zB wegen Diebstahl, Unterlassung, Arbeitsverweigerung usw - und dir dann genauso eine Sperre aufbrummen und von dir verlangen den AG mittels einer Kündigungsschutzklage vor Gericht zu verklagen.
Die Aussage der Dame beim AA ist also - wenn wirklich so getätigt - absoluter Bullshit.
Mein Rat wäre, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen und sich jetzt schon im Vorfeld einen neuen Job zu suchen. Bis November ist reichlich Zeit. Oder, sofern die EZ noch nicht komplett ausgeschöpft ist, diese zu verlängern.
Mitglied inaktiv - 27.06.2017, 16:33