Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich im zweiten Jahr meiner Elternzeit und beziehe 351€ Elterngeld nun wurde mir von der VHS ein Angebot als HonorarDozentin gemacht. Leider weiß ich noch nicht wieviele Kurse ich geben werde und wie sich mein Gehalt zusammenstellt da ich eine selbständige Lehrtätigkeit im Nebenberuf ausüben werde. Was ist das Maximun an Gehalt das ich nebenberuflich dazuverdienen darf ohne das ich Mit Abzügen bei meinem Elterngeld rechnen muss? Mit freundlichen Grüßen
von Userin756 am 08.01.2016, 12:58