Hallo Frau Bader,
mein Kind kam Mitte Juli 2015 zur Welt. Elternzeit habe ich, aus Unwissenheit über die Gesetzeslage, leider nur bis Ende Juli 2016 beantragt (schriftliche Bestätigung habe ich trotz Aufforderung vom Arbeitgeber nicht erhalten).
Hätte mich mein Arbeitgeber bezüglich der Gesetzeslage aufklären müssen? Darf ich die Elternzeit um einen Monat verlängern? Darf mein Arbeitgeber mir eine Teilzeitstelle (vorher Vollzeit) ablehnen?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
von
kinderwunsch83
am 10.05.2016, 22:22
Antwort auf:
Elternzeit um einen Monat verlängern
Hallo,
nein, hätte er nicht.
Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung, wenn er zustimmt, ist es gut.
Wenn er mind. 15 AN hat, muss er in der EZ wichtige betriebliche Gründe, danach betriebliche Gründe nennen, wenn er die TZ ablehnen will
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.05.2016
Antwort auf:
Elternzeit um einen Monat verlängern
Welche Gesetzeslage ? Du kanst frei entscheiden wie lange Du die Elternzeit anmeldest.
von
Sternenschnuppe
am 10.05.2016, 22:28