Frage: Elternzeit richtig beantragen

Guten Tag Frau Bader, unser erstes Kind wird voraussichtlich am 26.01.15 geboren. Ist es möglich 3 Jahre Elternzeit zu beantragen und im 3. Jahr auf ca. 20 Stunden zu arbeiten? Muss der AG bei Beantragung zustimmen oder gibt es dort wieder bestimmte Gesetze? Wie würde so eine Beantragung in schriftlicher Form aussehen? Vielen Dank im Voraus

von Sinna am 20.08.2014, 11:29



Antwort auf: Elternzeit richtig beantragen

Hallo, das geht. Einen Anspruch auf TZ haben Sie,wenn: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.08.2014



Antwort auf: Elternzeit richtig beantragen

Nicht beantragen: nur mitteilen! Die Teilzeitmöglichkeiten hängen von unterschiedlichen Faktoren ab.

von Pamo am 20.08.2014, 11:55



Antwort auf: Elternzeit richtig beantragen

Hallo Frau Bader, vielen Dank für die super Antwort. Zählen Halbtagskräfte und meine Person ebenfalls zu den 15 Angestellten? Könnte ich diesen Antrag auch schon mit dem Antrag auf Elternzeit gleich nach der Geburt stellen? Wenn ja, wann muss der AG mir dann zustimmen? Vielen Dank noch mal

von Sinna am 21.08.2014, 10:07



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