Guten Tag Frau Bader,
unser erstes Kind wird voraussichtlich am 26.01.15 geboren.
Ist es möglich 3 Jahre Elternzeit zu beantragen und im 3. Jahr auf ca. 20 Stunden zu arbeiten? Muss der AG bei Beantragung zustimmen oder gibt es dort wieder bestimmte Gesetze?
Wie würde so eine Beantragung in schriftlicher Form aussehen?
Vielen Dank im Voraus
von
Sinna
am 20.08.2014, 11:29
Antwort auf:
Elternzeit richtig beantragen
Hallo,
das geht.
Einen Anspruch auf TZ haben Sie,wenn:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.08.2014
Antwort auf:
Elternzeit richtig beantragen
Nicht beantragen: nur mitteilen!
Die Teilzeitmöglichkeiten hängen von unterschiedlichen Faktoren ab.
von
Pamo
am 20.08.2014, 11:55
Antwort auf:
Elternzeit richtig beantragen
Hallo Frau Bader,
vielen Dank für die super Antwort.
Zählen Halbtagskräfte und meine Person ebenfalls zu den 15 Angestellten?
Könnte ich diesen Antrag auch schon mit dem Antrag auf Elternzeit gleich nach der Geburt stellen? Wenn ja, wann muss der AG mir dann zustimmen?
Vielen Dank noch mal
von
Sinna
am 21.08.2014, 10:07