Hallo Frau Bader, ich möchte Ihren Rat für den folgenden Fall einholen: Ich bin momentan in meinem 2. Jahr Elternzeit und arbeite in TZ. Mein Sohn und ich möchten bald zu meinem Mann in eine andere Stadt ziehen. Wir führen momentan eine Distanzbeziehung während der Woche. Pendeln zu meiner jetzigen Arbeitsstelle ist von dort aus nicht möglich. 1) Stimmt es, dass ich während des 2. Jahres Elternzeit die Arbeitszeit einseitig nicht auf 0 reduzieren kann? Distanzbeziehung zählt sicher nicht als Härtefall? Haben Sie alternative Tipps? Arbeitszeitreduzierung ist wahrscheinlich Verhandlungssache. 2) Ist es richtig, dass ich 7 Wochen vor dem 3. Geburtstag das letzte Jahr Elternzeit ohne Arbeitstätigkeit anmelden kann, selbst, wenn ich im 2. Jahr wieder gearbeitet habe? (Ich habe mich nicht für eine Verschiebung der Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt angemeldet.) Kündigen möchte ich erstenmal nicht, erst wenn ich einen neuen Job gefunden habe. 3) Ist es außerdem korrekt, dass man in der Elternzeit eine (in meinem Fall verkürzte) Kündigungsfrist von 3 Monaten hat? 4) Wenn ich alternativ im 3. Jahr Elternzeit wieder schwanger würde ohne vorher wieder gearbeitet zu haben, dann zählen fürs Elterngeld nur genau die 12 Monate vorher, sprich im Extremfall gäbe es nur den Mindestbeitrag? Vielen Dank für Ihre Antworten vorab und beste Grüße, Leokat
von leokat am 04.01.2016, 21:09