Hallo Frau Bader,
meine Tochter wurde am 25.10.2012 geboren. Ich möchte Elterngeld für 12 Monate beziehen, unabhängig davon aber etwas länger, nämlich bis zum 31.10.2013 Elternzeit nehmen. Mein Arbeitgeber behauptet, Elternzeit könne ebenfalls nur für volle Lebensmonate beansprucht werden und hat meine Elternzeit bis zum 31.10.2013 abgelehnt (akzeptiert nur bis zum 24.10. oder 24.11.2013). Ich habe dazu im Elternzeitgesetz allerdings nichts gefunden.
Hat mein Arbeitgeber Recht?
Mit freundlichen Grüßen
Dana
Mitglied inaktiv - 23.11.2012, 11:13
Antwort auf:
Elternzeit nur volle Lebensmonate?
Hallo,
Nein, Sie können jedes beliebige Datum für das Ende der Elternzeit bis zum dritten Geburtstag angeben.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.11.2012
Antwort auf:
Elternzeit nur volle Lebensmonate?
Nein, hat er nicht.
Die Elternzeit kannst Du bis zum 3. vollendeten Lebensjahr des Kindes so nehmen wie Du möchtest.
Ich an deiner Stelle würde Elternzeit für die Zeit vom 25.10.2012 bis 24.10.2014 anmelden. Nimmst Du weniger verzichtest Du automatisch auf eine mögliche Verlängerung der Elternzeit.
von
Sonni74LS
am 23.11.2012, 11:40
Antwort auf:
Elternzeit nur volle Lebensmonate?
Aber so verzichtet sie auf eine Verkürzung. Wenn sie bis 2014 EZ beantragt, muss der AG sie keinen Tag früher wieder zurücknehmen - blöd, wenn man das zweite Einkommen braucht.
@ AP: Du kannst EZ nicht nur für volle Monate nehmen, Dein AG hat Unrecht.
von
Strudelteigteilchen
am 25.11.2012, 17:33
Antwort auf:
Elternzeit nur volle Lebensmonate?
Aber sie kann doch in EZ auf TZ-Basis arbeiten.
Hat länger EZ.
Längeren Kündigungsschutz.
Da würde ich nicht verkürzen wollen.
von
Sonni74LS
am 26.11.2012, 02:36
Antwort auf:
Elternzeit nur volle Lebensmonate?
Und wenn TZ finanziell nicht reicht und/oder der AG ihr keinen TZ-Job geben will/kann? Dazu ist er nicht verpflichtet.
von
Strudelteigteilchen
am 26.11.2012, 20:37