Hallo Frau Bader,
folgende Situation besteht bei mir und ich habe keine ähnlichen Fälle bei der Suche gefunden:
Mit meinem Arbeitgeber wurde bereits vor dem Mutterschutz mündlich vereinbart, dass ich MINDESTENS 1 Jahr Elternzeit nehme. Seine Info war, dass wir nichts schriftliches vereinbaren müssen, erst einmal solle das Kind kommen und wir sehen dann weiter wie es klappt und ich kann im laufe des ersten Jahres entscheiden wie wir es genau gestalten (grober Anhaltspunkt war "nach etwa einem viertel Jahr", das wäre Ende diesen Monats). Ich habe also keinen schriftlichen Antrag auf Elternzeit gestellt. Mein Mutterschutz endete Ende Mai.
Wenn ich jetzt während der Elternzeit kündige, kann er sich dann darauf berufen, dass wir keine Vereinbarung darüber getroffen haben und von mir verlangen, zu arbeiten?
Weitere Frage: kann ich jetzt in einem Schreiben mitteilen, dass ich für 2 Jahre ab Geburt Elternzeit nehme und gleichzeitig von mir aus zu diesem Termin (Ende der Elternzeit) kündigen? Oder lieber getrennt halten?
von
chiccolina
am 18.06.2015, 16:02
Antwort auf:
Elternzeit nur mündlich vereinbart
Hallo,
der Antrag muss schriftlich gesetllt werden, da helfen auch keine Zeugen.
Entweder jetzt den Antrag stellen (dann müssen Sie rein rechtlich zwischendrin arbeiten gehen) o kündigen.
Der AG kann auch kündigen, denn Sie fehlen grundlos.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.06.2015
Antwort auf:
Elternzeit nur mündlich vereinbart
Desweiteren hattest Du Zeugen, bei der mündlichen Vereinbarung? Falls nicht, sehe ich schwarz
von
peekaboo
am 18.06.2015, 18:09
Antwort auf:
Elternzeit nur mündlich vereinbart
Ich würde einen Brief schreiben, der die mündliche Vereinbaring festhält. Sowas wie: "Wie am xx.xx. mündlich vereinbart werde ich vom yy.yy. bis zum zz.zz. Elternzeit nehmen." Und dann schaust Diu weiter.
von
Strudelteigteilchen
am 18.06.2015, 18:21
Antwort auf:
Elternzeit nur mündlich vereinbart
Geburt war Ende März. Heißt: die acht Wochen Mutterschutz sind ja schon rum. Der Arbeitgeber hat es also in meinen Augen schon längst (fast vier Wochen lang) hingenommen, dass ich nicht zur Arbeit erscheine. Es gab keine Anrufe oder sonstiges, was man als Aufforderung deuten könnte, dass ich arbeiten müsste.
Er weiß allerdings auch nichts davon, dass ich die Kündigung in Erwägung ziehe.
von
chiccolina
am 18.06.2015, 19:12
Antwort auf:
Elternzeit nur mündlich vereinbart
Darf ich fragen warum Du kündigen willst ?
Sofern Du noch nix neues hast empfehle ich dringend dies nicht zu tun und die möglichen 3 Jahre voll zu nehmen.
Beitragsfreie Krankenkasse, Job in der Hinterhand, es bringt keinen Vorteil vorzeitig zu kündigen.
von
Sternenschnuppe
am 18.06.2015, 21:54