Guten Tag Frau Bader, Ich war bei Arbeitgeber A beschäftigt und haben bei diesem 2 Jahre Elternzeit beantragt die am 17.12.2017 auslaufen würde. Jetzt habe ich von einer anderen Firma ein Jobangebot bekommen bei dem ich zum 06.06.2017 anfangen könnte. Ich habe im www ein bisschen recherchiert.. Eigentlich ist meine Kündigungsfrist laut Vertrag 4 Wochen. Jetzt habe ich aber gelesen das eine Elternzeit nur 3 Monate vor Ende dieser, gekündigt werden kann. Es sei den der Arbeitgeber stimmt einer früheren Kündigung zu. Ich habe jetzt zum 31.05.2017 bei Arbeitgeber A gekündigt und das mit dem Vorzeitigen Ende der Elternzeit mit rein geschrieben das ich da sein Einverständnis voraussetze und er hat mir die Kündigung so bestätigt. Passt dann alles ? Muss ich mich jetzt für die Zeit vom 01.06. bis 05.06. rein theoretisch noch arbeitslos melden ? Ich habe auch noch etwas gelesen das ich bei Arbeitgeber A auch hätte in Elternzeit bleiben können und bei Arbeitgeber B trotzdem anfangen könnte,(Arbeite 25 Stunden die Woche und bis zu 30 sind ja in Elternzeit erlaubt) vorausgesetzt A stimmt zu. Könnte ch meine Kündigung noch zurück ziehen und das so machen? Hintergrund bei A hatte ich einen unbefristeten Vertrag, bei B fange ich erst mit einem Jahresvertrag an und laufe dann in einen Festvertrag. LG
von PüppiLangnerStrumpf am 19.05.2017, 10:45