"Elternzeit" nach beendetem Fristvertrag?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: "Elternzeit" nach beendetem Fristvertrag?

Hallo Frau Bader, Ich beziehe seit März 2012 Elterngeld in Höhe von 700€, lasse es mir für 1 Jahr auszahlen. Meine Arbeitsvertrag endete jedoch während der Mutterschutzfrist, weil er befristet war. Nun meine Fragen: 1. Wie geht es ab März 2013 bei mir weiter, wenn ich vorhabe, insgesamt 3 Jahre zuhause zu bleiben? 2.Arbeitslosengeld bekomme ich doch nur, wenn ich mich arbeitssuchend melde? 3. Muss ich meine KK dann selber bezahlen? Familienvers.kommt leider nicht in Frage, da mein Mann privat versichert ist. 4. Wenn ich in den 3 Jahren, aber nach März 2013 erneut schwanger werde, erhalte ich dann erneut die 700€ Elterngeld oder nur die 300€ Untergrenze? So viele Fragen...:/ Ich frage mich, ob ich es mir überhaupt leisten kann, mein Kind zuhause zu erziehen, oder ob ich gezwungen werde, mein Kind mit 1 Jahr in die Kita zu geben, um Geld zu verdienen... Vielen Dank für Ihre Antwort!

von Schnattichen am 19.08.2012, 14:22



Antwort auf: "Elternzeit" nach beendetem Fristvertrag?

Hallo, 1. Dann bekommen Sie keine besonderen Leistungen mehr (ausser evtl. H IV) 2. Ja, und wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen 3. Ja 4. Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2012



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