Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich in meiner dritten Elternzeit und arbeite (mit Genehmigung meines AG) in einem Minijob. Die Elternzeit habe ich für 3 Jahre beantragt und sie würde noch bis April 2016 dauern. Momentan bin ich beitragsfrei krankenversichert, da ich vor der ersten Elternzeit (die anderen erfolgten unmittelbar im Anschluss) pflichtversichert war. Vermutlich wird mir Ende Mai meine Vollzeitstelle wegen Betriebsschließung gekündigt. Ich erwarte im August ein weiteres Kind. 1) Darf mir mein Arbeitgeber in der Elternzeit wegen Betriebsschließung kündigen? 2) Endet mit der Kündigung auch meine Elternzeit? 3) Kann ich direkt im Anschluss bei meinem Minijob-Arbeitgeber Elternzeit beantragen und bleibt die Beitragsfreiheit bei meiner Krankenversicherung bestehen, da ich ja vor der ersten Elternzeit pflichtversichert war? Danke im Voraus für Ihre Antworten! Viele Grüße
von stubi2 am 18.03.2015, 21:02