Sehr geehrte Frau Bader,
Liebe Sternschnuppe,
Unter welchen Umständen macht es Sinn die Elternzeit länger zu beantragen als den Zeitraum für das Elterngeld / Elterngeld Plus? Kann die Elternzeit im Zweifelsfall ohne Zustimmung des AG verkürzt werden und kann man nach dem Elterngeld Plus in einer laufenden Elternzeit auf den TZ Job bestehen oder muss dann die Elternzeit beendet werden und ein TZ Job abgemacht werden? Kann dieser ohne Probleme wieder zu VZ aufgestockt werden?
Die Fragen sollen darauf hinauslaufen, dass man durch Elterngeld Plus ja nun die Möglichkeit hat einfacher einen TZ Job während der Elternezeit anzunehmen. Nur wie geht es danach weiter, wenn man anschliessend weiterhin in TZ arbeiten möchte und nach ggf 3 Jahren in VZ? Ich spielen mit dem Gedanken 1/2 Jahr komplett zu Hause zu bleiben, dann 1 Jahr Elterngeld Plus und danach weiss ich noch nicht, ob in TZ oder VZ. Die Möglichkeiten würde ich mir gern offen lassen.
Vielen Dank.
von
VerenaSch
am 16.06.2015, 16:21
Antwort auf:
Elternzeit länger als Elterngeldzeitraum?
Hallo,
man hat durch die EZ P nicht die Möglichkeit, leichter einen TZ Job anzunehmen.
Man muss sich nur ein Jahr bzgl. der EZ festlegen u hat einen Anspruch auf Verlängerung.
Die Regeln bzl. TZ bleiben aber.
Wenn Sie 6 Mo. z Hause bleiben, können Sie in der Zeit Basis-EG beantragen und danach splitten (heißt dann EG P).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2015
Antwort auf:
Elternzeit länger als Elterngeldzeitraum?
.
von
VerenaSch
am 16.06.2015, 16:25
Antwort auf:
Elternzeit länger als Elterngeldzeitraum?
Hallo
Wichtig ist den Teilzeitwunsch gleich bei der Elternzeitmeldung einzufügen.
Achte jedoch auf die Betreuungssituation bei Euch.
Einen rechtlichen Anspruch gibt es erst ab 1.
Einrichtungen nehmen meist erst nach den Sonmerferien auf, weil dann die Schulkinder erst gehen und Plätze frei werden.
Tagesmutter ist da oft flexibler. Auf jeden Fall schon vorher ausreichend informieren, sonst steht man da und hat keinen Platz und keine Elternzeit mehr.
Zur Frage : Teilzeit in Elternzeit kann der AG nur ablehnen, wenn er es betrieblich begründen kann , das Unternehmen weniger als 15 Mitarbeiter hat.
Eine Freundin von mir hat die Elternzeit Teilzeit gearbeitet, solange das innerhalb 30 Stunden ist, bleibt die Elternzeit unberührt und wenn Dir das die ersten drei Jahre langt, dann würde ich auch die 3 Jahre nehmen ( Kündigungsschutz )
Als ihre Elternzeit endete, hat sie Zusatzverträge mit ihrem Chef gemacht, die aber immer nur ein Jahr gingen für die Teilzeit. So hatte sie die Sicherheit, dass der Hauptvertrag nicht weg ist.
Darum würde ich auch bitten, denn nach der Elternzeit muss man sich sonst dauerhaft festlegen.
Sie hat mit 10 Stunden die Woche angefangen nach 2 Jahren und ging jedes Jahr 5 hoch, ist nun bei 30 und wird nach der.Einschulung ein Jahr wieder auf 15 gehen.
Ganz schlau gelöst wie ich finde.
von
Sternenschnuppe
am 16.06.2015, 20:05