Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit, allerdings arbeite ich auf Minijob-Basis bei meinem alten Arbeitgeber. Vorher war ich dort voll und unbefristet beschäftigt. Nun bin ich wieder schwanger und der Mutterschutz beginnt am 20.09.2017. Die Elternzeit geht noch bis zum 31.10.2017. Die Arbeitsvertragsänderung, also der Vertrag über den Minijob, geht auch noch bis zum 31.10.2017. Wenn ich jetzt die Elternzeit kündige zum 20.09., um als Mutterschaftsgeld mein altes volles Gehalt zu bekommen, könnte dann die Arbeitsvertragaänderung, die ja bis Ende Oktober gilt, dies gefährden? Könnte ich womöglich nur 450€ als Mutterschaftsgeld statt dem ursprünglichen Gehalt bekommen? Die Arbeitsvertragsänderung ist ohne Kündigungsfrist und ansonsten an den alten Vertrag angelehnt. Vielen Dank für Ihre Hilfe schon im Voraus! Boody
von Boody am 21.03.2017, 14:41