Frage: Elternzeit=kübdigungsschutz

Hallo, Ich bräuchte mal wieder ihre Hilfe. Mit meinem AG stehe ich leider seid der Bekanntgabe der SS auf Kriegsfuß. Sobald mein AG die Möglichkeit Hat werde jch meine Kündigung bekommen. Deswegen wollte ich folgendes wissen. Wenn ich 3 Jahre Elternzeit einreiche, aber nach 1-1,5 Jahren wieder für ein paar Std vormittags anfange zu arbeiten, habe ich trotzdem den Kündigungsschutz? Wenn die mich nicht da haben möchten, müssen die mir doch ne Freigabe für einen anderen AG geben dir die Elternzeit oder? Meine nächste Frage ist, wissen sie ob das jungendamt den Krippenplatz bezahlt oder zumindest dich beteiligt?? Ich geh ja nach 1-1,5 Jahren wieder arbeiten Faxes sonst finanziell nicht reicht nur Vollzeit möchte ich dann noch nicht. Nur sind die Krippenplätze ja so teuer. Somit rechnet auch das ja wieder nicht wenn man keinen Zuschuss bekommt? Und seid dem 01.08 war das glaub ich gibt es ja das recht auf einen Kita platz gilt das auch für die Krippenplatz? Wenn man vormittags wieder arbeiten geht, steht jenen trotzdem das Betreuungsgeld zu? Lg

von Issen27 am 16.11.2013, 16:11



Antwort auf: Elternzeit=kübdigungsschutz

Hallo, 1. Ja. Sie haben Kü-Schutz 2. Ja, Sie haben ab dem 1. Geb. einen Anspruch auf einen KiGa-Platz 3. Ob das JA die Krippe bezahlt, müssen Sie dort klären. Das kommt auf die Gesamtumstände an Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2013



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