Hallo,
demnächst bekomme ich mein drittes Kind. Zuhause sind schon zwei ältere Geschwister: 7.8.2012 und 17.1.2014 geboren.
Die Elternzeit für diese beiden wurde folgendermaßen beantragt:
2012 für 3 Jahre
2014 für 3 Jahre
Wie bekomme ich nun mit dem dritten Kind (vorauss. 17.12.15) die maximale Zeit - insg. 9 Jahre - heraus?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe,
C. Wenzel
von
C.Wenzel
am 14.09.2015, 11:47
Antwort auf:
Elternzeit korrekt beantragen
Hallo,
Sie beenden die jetzige EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Dann können Sie im Anschluß an die 3 Jahre von Kind 3 jeweils noch 12 Mo. für Kind 1 u 2 nehmen.
Oder Sie verzichten auf das MG und bleiben in EZ für Kind 2 . Für Kind 3 können Sie 2 Jahre aufheben -also ein Jahr mehr.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.09.2015
Antwort auf:
Elternzeit korrekt beantragen
So weit ich weiß hättest Du je nachdem wann das 2012er Kind die Elternzeit unterbrechen müssen für Kindd 2014. Das gleiche gilt für Kind 2015. Über den Daumen gerechnet wären es dann ca 6,5 Jahre Elternzeit die Dir noch zustünden... bin aber kein "Experte". Da bin ich mal auf die Antwort gespannt.
von
peekaboo
am 14.09.2015, 11:51
Antwort auf:
Elternzeit korrekt beantragen
2012 und 2014.
Was genau wurde für das dritte Jahr von Kind 1 ausgemacht 2014 ? Was hast Du schriftlich ?
Von dem 2014 Kind kannst Du noch das dritte Jahr sichern bis zum 8. Geb.
Bleiben potentielle 3 Jahre für Kind 3 bis 2018 und das eine von Kind zwei bis 2019.
Macht 7 Jahre.
Der Rest vom zweiten Jahr Kind 2 verfällt, für das Geburtsjahr kann man maximal 12 Monate verschieben.
Ob Jahr 3 von Kind 1 noch da ist musst Du wissen, ob Du es gesichert hast.
von
Sternenschnuppe
am 14.09.2015, 13:16
Antwort auf:
Elternzeit korrekt beantragen
Hallo,
das dritte Jahr wurde direkt beantragt für das Kind 2012, bei seiner Geburt.
Mit dem AG wurde nie über den Verbleib oder Verfall der Zeit diskutiert.
Für Kind 2014 wurde nur ein neuer Elternzeitantrag formuliert, auch für 3 volle Jahre, ab dem Zeitpunkt der Geburt.
Gut, der Rest von Kind 2 wären ca. 2 Monate. Das ist nicht schlimm.
Mein AG sprach von 9 Jahren (bei 3 Kindern)...
von
C.Wenzel
am 14.09.2015, 13:43
Antwort auf:
Elternzeit korrekt beantragen
Dann ist das 3. Jahr von Kind 1 weg.
Hast sie mit Elternzeit von Kind 2 überdeckt.
Du hättest sie beenden müssen,das 3. Jahr sichern und für Kind 2 anmelden.
Du weißt das Du zum Mutterschutz die aktuelle Elternzeit beenden kannst um volles Mutterschutzgeld zu erhalten ?
Dein AG kann das aucb alles kulant sehen, die Frage ist ob die Krankenkasse mitspielt wenn es da nicht ordentlich gemeldet wurde.
Wenn Du Dich beim Mann krankenversichern kannst, dann ist das aber auch egal. Dann kann der AG Dir einfach unbezahlten Urlaub geben wenn er das macht.
von
Sternenschnuppe
am 14.09.2015, 13:57