Elternzeit ist zu Ende - soll ich jetzt kündigen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit ist zu Ende - soll ich jetzt kündigen

Hallo, meine Elternzeit ist bald zu Ende und ich werde auf jeden Fall dort nicht mehr arbeiten, weil wir umgezogen sind. Wie geht es jetzt weiter ? Soll ich kündigen, oder einfach nur mitteilen dass ich nicht mehr komme und der Arbeitgeber kündigt mir ? Macht das einen Unterschied bei eventuellem Anspruch auf Arbeitslosengeld ? Habe ich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ? 'Habe vorher ca 7 Jahre gearbeitet ? Würde gerne wissen,wie ich da am besten vorgehe.... Grüße Katja

Mitglied inaktiv - 10.09.2010, 17:12



Antwort auf: Elternzeit ist zu Ende - soll ich jetzt kündigen

Hallo, warum sind Sie umgezogen? Wenn es berufliche Gründe des Mannes hat/ Sie zu Ihrem Partner gezogen sind, werden Sie nicht gesperrt. Ansonsten kommt es auf den Grund an. Der AG kann doch nur außerordentlich kündigen, wenn Sie nicht mehr kommen. Und dann ist die Sperre die gleiche. Anders, wenn Sie sich gut mit dem AG verstehen u er mitmacht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.09.2010



Antwort auf: Elternzeit ist zu Ende - soll ich jetzt kündigen

du hast anspruch auf alg1, aber nur wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. wenn du kündigst, bekommst du eine sperre von 3 monaten.

Mitglied inaktiv - 10.09.2010, 17:46



Antwort auf: Elternzeit ist zu Ende - soll ich jetzt kündigen

Wenn du nur mitteilst, dass du nicht mehr kommst und damit unerlaubt von der Arbeit fern bleibst, wird dein AG dich kündigen - wahrscheinlich mit sofortiger Wirkung und genauso wahrscheinlich wirst du deswegen Probleme mit dem Amt bekommen! Wenn du bei deinem alten AG nicht mehr arbeiten willst, musst DU kündigen (Frist zum Ende der Elternzeit beträgt 3 Monate). Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 10.09.2010, 19:08



Antwort auf: Elternzeit ist zu Ende - soll ich jetzt kündigen

Ich habe jetzt noch irgendwo etwas gelesen von einem Auflösungsvertrag bzw. Aufhebungsvertrag in gegenseitigem Einverständnis... Bringt das Vor - oder Nachteile gegenüber einer Kündigung mit sich ? Außerdem habe ich gestern einen Brief von meinem AG erhalten, in dem ich aufgefordert werde mitzuteilen, ob ich meinen Dienst im April 2011 wieder antrete. Muss ich dass zu diesem Zeitpunkt schon, ich dachte immer 3 Monate vorher reicht aus ? Grüße Katja

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 20:04



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