Hallo Frau Bader, mir war nicht klar, dass man "Elternzeit in Teilzeit" beantragen kann. Da ich nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeiten möchte, beantragte ich 1 Jahr Elternzeit und im Anschluss Teilzeit (28h). Nun weiß ich von der o.g. Option und suche eine Möglichkeit, dies noch im Nachhinein zu ändern. Gibt es eine Möglichkeit? Mit welchen Argumenten kann ich meinen AG überzeugen, dass es eigentlich nur eine formelle Änderung der Elternzeit ist? Danke im Vorraus
von grüneTomate am 25.10.2017, 03:54