Elternzeit in Teilzeit, statt normaler Teilzeit, im Nachhinein beantragen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit in Teilzeit, statt normaler Teilzeit, im Nachhinein beantragen?

Hallo Frau Bader, mir war nicht klar, dass man "Elternzeit in Teilzeit" beantragen kann. Da ich nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeiten möchte, beantragte ich 1 Jahr Elternzeit und im Anschluss Teilzeit (28h). Nun weiß ich von der o.g. Option und suche eine Möglichkeit, dies noch im Nachhinein zu ändern. Gibt es eine Möglichkeit? Mit welchen Argumenten kann ich meinen AG überzeugen, dass es eigentlich nur eine formelle Änderung der Elternzeit ist? Danke im Vorraus

von grüneTomate am 25.10.2017, 03:54



Antwort auf: Elternzeit in Teilzeit, statt normaler Teilzeit, im Nachhinein beantragen?

Hallo, es ist nicht nur eine formelle Änderung der Elternzeit, sondern es ist de facto eine Änderung der Elternzeit, die auch Nachteile für den Arbeitgeber mit sich bringt. Hierauf haben Sie keinen Anspruch, wenn der Arbeitgeber dies ablehnt, haben Sie schlichtweg Pech gehabt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2017



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