Elternzeit in Probezeit - Kündigungsschutz für Väter

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit in Probezeit - Kündigungsschutz für Väter

Liebe Frau Bader, mein Mann beginnt am 1.2. eine neue Stelle - hat voraussichtlich 6 Monate Probezeit. Unser Kind hat ET am 18.3. Er möchte eigentlich gerne min. 2 Monate Elternzeit nehmen. Der Ursprungsplan, bevor er den Job wechseln musste wegen Kündigung im alten Job war: 1 Monat Elternzeit direkt ab Geburt, 1 Monat Elternzeit im September, d.h. im 6./7. Lebensmonat des Kindes. (Ich selbst nehme 12 Monate Elternzeit vollzeit und im Anschluss 1 Jahr Teilzeit: 70%, 28 Stunden) Mit der neuen Situation ist natürlich klar, dass der neue Job wichtig ist, aber die Zeit mit dem Kind möchte er sich auch nicht entgehen lassen und es ist ihm wichtig mich auch entlasten zu können. Daher unsere Fragen: 1) Kündigungsschutz in der Probezeit: Gilt der Kündigungsschutz in der Probezeit ab Einreichen des Antrags (8-7 Wochen vor Antritt Elternzeit)? 2) Elternzeit in Teilzeit möglich in der Probezeit? Im Gesetz steht Anspruch auf Elternzeit in Teilzeit hat man erst ab 6 Monate Tätigkeit bei dem Unternehmen. Da es natürlich recht "dreist" klingt gleich Elternzeit (Vollzeit) zu beantragen wenn man neu angefangen bei einem Arbeitgeber hat wäre unser Gedanke statt 1 Monat "Vollzeit" Elternzeit ab Geburt des Kindes einen Teilzeit-Monat mit z.B. 28-30 Stunden zu nehmen. Das wäre dem Arbeitgeber ja als Kompromiss vermittelbar. Ist das zulässig? Den "vollzeit" Elternzeit Monat würde er dann auf diesen Teilzeit Elternzeit-Monat März/April und einen weiteren Monat in Teilzeit-Elternzeit z.B. im 12. Lebensmonat "aufsplitten". 3) Beantragung Elternzeit ab Geburt - bei Vertragsbeginn näher als 7 Wochen zum ET. Insbesondere da der Vertrag erst ab 1.2. gilt, ist es da überhaupt möglich Elternzeit gleich mit Geburt zu beantragen - da ist je nach tatsächlichem Geburtstermin die 7-Wochen Frist ja kaum einzuhalten... mit errechnetem ET sind es auf jeden Fall keine 7 Wochen. 4) Wie vermittelt man das dem Arbeitgeber? Einen Königsweg gibt es ja wohl nicht... Der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet, die Wahrscheinlichkeit dabei negativ aufzufallen ist ja doch recht hoch. Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzungen.

von Melli2016 am 24.01.2016, 18:56



Antwort auf: Elternzeit in Probezeit - Kündigungsschutz für Väter

Hallo, mal ganz ehrlich. Wenn mein Vertrag auf ein Jahr befristet ist, überlege ich mir das mit der EZ - den AG wird es nicht erfreuen und ob er den Vertrag verlängert, halte ich für mehr als fraglich. Da helfen einem alle Gesetze nicht. Ja, er hat auch in der Probezeit Kü-Schutz u kann auch da in EZ gehen - aber das ändert doch nichts an der Befristung. Er muss mit dem Ag reden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.01.2016



Antwort auf: Elternzeit in Probezeit - Kündigungsschutz für Väter

Jetzt mal vom Gesetz weg, denn durch die Befristung hat der AG eh den Joker in der Hand und ihr bald ein Kind. Ich sehe zwei Möglichkeiten. 1. offene Karten und mit dem Chef sprechen wie er dazu steht. Gesetz hin oder her, da kann man ableiten. Ist er selbst Vater, Einstellung dazu etc. Und dann danach entscheiden. 2. Jetzt durchziehen, schauen dass er die Verlängerung zeitig bekommt und dann Monat 12 und 13 oder 13 und 14 einreichen wenn alles sicher ist. Wegen zwei Monaten einen vielleicht guten Job zu riskieren, gesichertes Einkommen für die Familie, für mich keine gute Idee. Der AG kann den Vertrag einfach auslaufen lassen. Daher Möglichkeit 1 versuchen, und sonst auf Option 2 ausweichen. P.S. Ich habe zwei Kinder, die ersten Monate schliefen die eh nur, die Wohnung war nie so sauber wie zu der Zeit, die bewegen sich kaum. Hilfe in Monat 12 und 13 oder 13 und 14 wäre hier vieeeel angebrachter gewesen, dann geht es nämlich richtig los ;-)

von Sternenschnuppe am 24.01.2016, 20:06



Antwort auf: Elternzeit in Probezeit - Kündigungsschutz für Väter

Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Das Gespräch mit dem Arbeitgeber hat stattgefunden. Bis jetzt positive Rückmeldungen. Verständnis und Offenheit gegenüber Elternzeit Plänen. Sonderurlaub bei Geburt ist möglich, sodass mein Mann dabei sein kann und noch ein paar Tage danach frei nehmen kann. Elternzeit ist vom AG gewünscht in vollen Monaten statt Teilzeit, Vorschlag von deren Seite: Ab September, dann ist in jedem Fall zu Beginn die tiefe Einarbeitung gewährleistet. Hat sich für die Offenheit bedankt. Wir sind gespannt wie sie sich weiter verhalten... Viele Grüße

von Melli2016 am 28.01.2016, 17:34



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