Hallo,
ich möchte gern direkt nach der Geburt im Februar einen Monat Elternzeit nehmen. Den zweiten Vatermonat dachte ich dann im Sommer/Herbst zu nehmen.
Wie ist das nun, sollte ich zwischen den Monaten den AG wechseln?
Um nicht das Elterngeld zurück zahlen zu müssen, müsste ich beim neuen AG ja noch einen Monat Elternzeit machen. Kann ich den Monat dort dann beliebig innerhalb der ersten 14 Lebensmonate legen oder bin ich an meinen voherigen Plan gebunden?
von
Projekt E
am 06.12.2016, 15:31
Antwort auf:
Elternzeit/-geld und Arbeitgeberwechsel
Hallo,
der Ag ist egal. Wesentlich ist, ob zwei Monate EG beantragt wurden.
Liebe Grüße
NB
von
Bella-Italia
am 08.12.2016, 08:57
Antwort auf:
Elternzeit/-geld und Arbeitgeberwechsel
Das ist klar, aber der Kern der Frage war ja, ob man an die ursprünglich geplanten Monate gebunden ist.
Bsp. Ich beantrage die zwei Monate für Kindalter 1.Monat und 6.Monat.
Nun wechsel ich den den AG im Kindalter 4.Monat
Kann ich nun den ursprünglich im 6.Monat geplanten Elternmonat z.b. auf den 12.Monat verschieben, oder macht die Elterngeldstelle da nicht mit?
von
Projekt E
am 08.12.2016, 22:36