Hallo Frau Bader, Derzeit arbeite ich in Teilzeit und bin im 6. Monat schwanger. Mein Vertrag läuft bis zum 28. Februar 2018. Ich fange ab dem September 2017 mit dem einjährigen Berufskolleg an, wovon mein Betrieb auch Bescheid weis. Meine Fragen wären nun .. 1) Kann ich Elternzeit bis zum Auslauf vom Vertrag, trotz dass ich in die Schule gehen werde, beantragen? 2) Kann ich Elterngeld während der Schulzeit als Schülerin beantragen? Gerade auch wegen dem Kindergeld, das mir von der Arbeitsagentur zusteht? 3) Wie schaut das mit dem Resturlaub aus ? Kann ich sie mir nach Auslauf von meinem Vertrag auszahlen lassen? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Büsra
von Bfdn am 23.08.2017, 00:07