Frage: Elternzeit fuer zweites Kind?

Hallo, mein erstes Kind wurde am 10.9.2014 geboren und meine beantragte Elternzeit endet vorerst am 9.9.2017. Am 16.3.2017 (ET war 21.3.2017) wurde mein 2. Kind geboren. Meine 1. Elternzeit wurde ab 1.3.2017 unterbrochen und ich habe Mutterschutzleistungen von der KK und meinem AG bis zum 17.5.2017 erhalten. Mein AG hat nun Probleme bei der Berechnung und Gewährung der Elternzeit für beide Kinder. Unterbrechung der EZ fuer 1. Kind (1.3.-17.5. Mutterschutz 2. Kind). Die Unterbrechung habe ich erst am 28.2.2017 beantragt, da mir mein AG erst die Unterbrechung der EZ zur Gewaehrung von MuSchu-Leistung kurz zuvor angeboten hatte. Damit wuerde sich doch die 1. EZ um die Zeit des Mutterschutzes (1.3.-17.5.) verlaengern? Damit wiederum beginnt die EZ fuer das 2. Kind mit dem Ende der verlaengerten 1. EZ? Muss ich etwas beachten, da mein 1.Kind sein 3. Jahr am 9.9.2017 vollendet? Mein 2.Kind wuerde ja dann auch eine Verlaengerung der EZ haben und aelter als 3 Jahre sein, wenn die 2. EZ endet. Besten Dank.

von Pummfee am 08.05.2017, 21:44



Antwort auf: Elternzeit fuer zweites Kind?

Hallo, wegen dem EG müssen Sie erst die EZ von K 2 nehmen. Die restliche EZ von Kind 1 können Sie, wenn der Ag zustimmt, dranhängen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.05.2017



Antwort auf: Elternzeit fuer zweites Kind?

Du musst nach dem Mutterschutz erst die EZ von Kind 2 nehmen, weil du für das ja Elterngeld willst. Die EZ von Kind 1 kannst du nach der Zeit machen, in der du EG bekommst. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 08.05.2017, 23:17



Antwort auf: Elternzeit fuer zweites Kind?

Update Info Wir leben vorübergehend in den USA daher kann ich kein Elterngeld erhalten. Kein Wohnsitz in D, keine Versetzung/Abordnung durch den AG...Kein Anspruch auf Elterngeld. Was aber ok ist. Genauso mit Kindergeld. Mir geht's nur um die Erziehungszeiten.

von Pummfee am 08.05.2017, 23:42



Antwort auf: Elternzeit fuer zweites Kind?

Ach so und ich möchte auch 3 Jahre für das 2. Kind beantragen, falls das in meiner ersten Frage nicht eindeutig war. Hatte ich vergessen.

von Pummfee am 08.05.2017, 23:44



Antwort auf: Elternzeit fuer zweites Kind?

Du hast jetzt erst Mutterschutz von Kind2 und Elternzeitvon Kind2 bis zum 15.03.2020, Der Ag - wenn man mit ihm sprechen kann, gewährt di das du die Restzeit von Kind1 dann an die Elternzeit von Kind2 dranhängen kannst. Dazu muss er nämlich sein OK geben. Dann geht die Differenz vom 28.02-9.9.2017 als Rest-Elternzeit noch auch nach dem 3ten Lebensjahr von Kind1. Mit Zustimmung des AG kann man diese nämlich bis zur Einschulung des Kindes sich aufsparen. Dein AG hatte im übrigen kein Mitspracherecht bei der Unterbrechung der Mutterschutzzeit. Du hättest auch ohne seien Zustimmung 6 Wochen vor ET in den Mutterschutz gehen können und damit das volle Mutterschutzgeld bekommen. Ob das auch gilt wenn Du im Ausland lebst, denke ich schon. Fraglich ist der Zuschuss von der KK - das hängt aber auch von deinem Versicherungsstatus ab.

Mitglied inaktiv - 09.05.2017, 08:05



Antwort auf: Elternzeit fuer zweites Kind?

Und klar ist da du natürlich erst die EZ für Kind2 dem AG melden musst, sonst musst Du nach dem Mutterschutz arbeiten. Das geht nicht automatisch. Falls also noch nicht gemacht, würde ich das dringend machen. Da du dich für die ersten 2 jahre festlegen musst immer, würde ich die Rest-EZ von Kind1 eben dran hängen und erst die von Kind1 voll nutzen. Zumal du wie gesagt für die Rest-EZ eh die Zustimmung des AG brauchst.

Mitglied inaktiv - 09.05.2017, 08:07



Antwort auf: Elternzeit fuer zweites Kind?

Danke für alle Informationen. Ich werde noch heute die EZ für Kind2 beantragen. Was ist aber mit der 7 Wochen Frist? Ich stehe seit meiner Schwangerschaft in regelmäßigen Kontakt mit der Personalstelle und bekomme immer erst nach längerer Pause Antworten. Daher wurde mir das Recht auf MuSchu und Unterbrechung der EZ1 erst später mitgeteilt. Daher erst der Antrag am 28.2., Eingang 28.2., Beginn Unterbrechung und MuSchu am 1.3. lt. AG. Auf Elterngeld besteht kein Anspruch. KK weiß, dass ich derzeit im Ausland bin und bewilligte MuSchu-Leistung. Ich hoffe, die KK weiß, was sie tut ;-) Der Schriftverkehr ist immer per Email und ggf. per Post hinterher.

von Pummfee am 09.05.2017, 11:23



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Zweites Kind in Elternzeit finanzieren

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit seid 6 Monaten und wir basteln bereits an kind nummer 2. Elterngeld bekomme ich noch 6 Monate lang. Ich weiß das ich die Elternzeit frühzeitig zum mutterschutz kündigen kann. Ich weiß auch das ich sie frühzeitig Kündigen kann um wieder zu arbeiten. In meinem job würde ich, wenn ...


Elterngeld zweites Kind in Elternzeit Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich bin bis September 2019 in Elternzeit und beziehe Elterngeld Plus. Bin theoretisch ja noch bei meinem Arbeitgeber angestellt. Kann und will die Stelle dort nicht wieder besetzen und woandes arbeiten. Meine Stelle wurde auch schon von jmd. neuen besetzt. Hatte vor dieser SS ein Beschäftigungsverbot und werde wohl auch wieder...


2 Jahre Elternzeit, zweites Kind

Liebe Frau Bader, ich habe einige Fragen bzgl. des Elterngeldes bei einer zweiten Geburt innerhalb von 24 monatiger Elternzeit. Ich bin verbeamtete Lehrerin und erhalte Elterngeld Plus, also die Hälfte des Elterngeldes auf 2 Jahre verteilt. Mein erstes Kind ist im Dezember 2017 zur Welt gekommen. Meine Elternzeit geht noch bis nächstes Jahr D...


Zweites Kind während Elternzeit

Hallo Frau Bader, Unsere Tochter kam am 07.09.2017 zur Welt. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt erwarten wir unser zweites Kind, der errechnete ET ist der 23.01.19. Ich habe meine Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes am 12.12.18 unterbrochen. Meine Frage ist nun: Kann ich die nicht in Anspruch genommenen Elternzeit von Kind 1 ...


Elterngeld, Elternzeit, neue Gehaltsstufe und zweites Kind

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage in meinem (etwas umfangreichen Fall). Mein erstes Kind ist am 19.1.18 geboren worden. In der Mutterschutzzeit und der aktuell laufenden Elternzeit (in der ich Elterngeld Plus beantragt habe und nebenbei 14,5h Wochenstunden arbeite) habe ich einen höheren Abschluss erzielt und würde demnach in eine höh...


bei Überschneidung: Elternzeit für erstes oder zweites Kind beantragen?

Hallo! Ich wurde während der ersten Elternzeit erneut schwanger und habe diese nun vorzeitig beendet, um Mutterschutzleistungen in Anspruch zu nehmen. Mein 1. Kind ist bei der Geburt des Geschwisterchens ca. 20 Monate alt. Nach dem Mutterschutz möchte ich direkt wieder in EZ gehen, voraussichtlich bis zum 3. Geburtstag von Kind 2. Zusätzlich zu...


Elternzeit Plus, Elternzeit zweites Kind

Hallo Frau Bader Folgendes - ich habe noch Elternzeit von meinem ersten Kind, diese würde ich ganz gerne noch aufbrauchen, um möglichst lange Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Kombiniert mit Elterngeld Plus. Wir überprüft, für welches Kind ich gerade in EZ bin? Mir schwebt folgendes Model vor: nach Geburt von K2 12 Monate EZ einreichen, ...


Zweites Kind kommt während der Elternzeit

Hallo, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich werde aus den Informationen im Internet einfach nicht schlau. Ich befinde mich derzeit noch bis Dezember 22 in elternzeit für unser erstes Kind (geboren im März 21). Nun bin ich erneut schwanger und das zweite Kind soll im September 22 kommen, also noch während der laufenden Elternzeit. Erhal...


Elternzeit für erstes Kind nach Mutterschutz zweites Kind

Hi zusammen, für mein erstes Kind (geboren 9/21) habe ich bisher neben dem Mutterschutz nur zwei Monate Elternzeit genommen und sonst immer Vollzeit gearbeitet. Aktuell bin ich nicht in Elternzeit und erwarte in 12/23 das zweite Kind. Zukünftig möchte ich die Elternzeit mehr nutzen und nach Möglichkeit für beide Kinder noch die maximale Zeit nehme...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...