Frage:
Elternzeit fuer zweites Kind?
Hallo,
mein erstes Kind wurde am 10.9.2014 geboren und meine beantragte Elternzeit endet vorerst am 9.9.2017.
Am 16.3.2017 (ET war 21.3.2017) wurde mein 2. Kind geboren.
Meine 1. Elternzeit wurde ab 1.3.2017 unterbrochen und ich habe Mutterschutzleistungen von der KK und meinem AG bis zum 17.5.2017 erhalten.
Mein AG hat nun Probleme bei der Berechnung und Gewährung der Elternzeit für beide Kinder.
Unterbrechung der EZ fuer 1. Kind (1.3.-17.5. Mutterschutz 2. Kind). Die Unterbrechung habe ich erst am 28.2.2017 beantragt, da mir mein AG erst die Unterbrechung der EZ zur Gewaehrung von MuSchu-Leistung kurz zuvor angeboten hatte.
Damit wuerde sich doch die 1. EZ um die Zeit des Mutterschutzes (1.3.-17.5.) verlaengern? Damit wiederum beginnt die EZ fuer das 2. Kind mit dem Ende der verlaengerten 1. EZ?
Muss ich etwas beachten, da mein 1.Kind sein 3. Jahr am 9.9.2017 vollendet?
Mein 2.Kind wuerde ja dann auch eine Verlaengerung der EZ haben und aelter als 3 Jahre sein, wenn die 2. EZ endet.
Besten Dank.
von
Pummfee
am 08.05.2017, 21:44
Antwort auf:
Elternzeit fuer zweites Kind?
Hallo,
wegen dem EG müssen Sie erst die EZ von K 2 nehmen.
Die restliche EZ von Kind 1 können Sie, wenn der Ag zustimmt, dranhängen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.05.2017
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Elternzeit fuer zweites Kind?
Du musst nach dem Mutterschutz erst die EZ von Kind 2 nehmen, weil du für das ja Elterngeld willst. Die EZ von Kind 1 kannst du nach der Zeit machen, in der du EG bekommst.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 08.05.2017, 23:17
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Elternzeit fuer zweites Kind?
Update Info
Wir leben vorübergehend in den USA daher kann ich kein Elterngeld erhalten. Kein Wohnsitz in D, keine Versetzung/Abordnung durch den AG...Kein Anspruch auf Elterngeld. Was aber ok ist. Genauso mit Kindergeld.
Mir geht's nur um die Erziehungszeiten.
von
Pummfee
am 08.05.2017, 23:42
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Elternzeit fuer zweites Kind?
Ach so und ich möchte auch 3 Jahre für das 2. Kind beantragen, falls das in meiner ersten Frage nicht eindeutig war. Hatte ich vergessen.
von
Pummfee
am 08.05.2017, 23:44
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Elternzeit fuer zweites Kind?
Du hast jetzt erst Mutterschutz von Kind2 und Elternzeitvon Kind2 bis zum 15.03.2020, Der Ag - wenn man mit ihm sprechen kann, gewährt di das du die Restzeit von Kind1 dann an die Elternzeit von Kind2 dranhängen kannst. Dazu muss er nämlich sein OK geben. Dann geht die Differenz vom 28.02-9.9.2017 als Rest-Elternzeit noch auch nach dem 3ten Lebensjahr von Kind1. Mit Zustimmung des AG kann man diese nämlich bis zur Einschulung des Kindes sich aufsparen.
Dein AG hatte im übrigen kein Mitspracherecht bei der Unterbrechung der Mutterschutzzeit. Du hättest auch ohne seien Zustimmung 6 Wochen vor ET in den Mutterschutz gehen können und damit das volle Mutterschutzgeld bekommen. Ob das auch gilt wenn Du im Ausland lebst, denke ich schon. Fraglich ist der Zuschuss von der KK - das hängt aber auch von deinem Versicherungsstatus ab.
Mitglied inaktiv - 09.05.2017, 08:05
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Elternzeit fuer zweites Kind?
Und klar ist da du natürlich erst die EZ für Kind2 dem AG melden musst, sonst musst Du nach dem Mutterschutz arbeiten. Das geht nicht automatisch. Falls also noch nicht gemacht, würde ich das dringend machen.
Da du dich für die ersten 2 jahre festlegen musst immer, würde ich die Rest-EZ von Kind1 eben dran hängen und erst die von Kind1 voll nutzen. Zumal du wie gesagt für die Rest-EZ eh die Zustimmung des AG brauchst.
Mitglied inaktiv - 09.05.2017, 08:07
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Elternzeit fuer zweites Kind?
Danke für alle Informationen.
Ich werde noch heute die EZ für Kind2 beantragen. Was ist aber mit der 7 Wochen Frist?
Ich stehe seit meiner Schwangerschaft in regelmäßigen Kontakt mit der Personalstelle und bekomme immer erst nach längerer Pause Antworten. Daher wurde mir das Recht auf MuSchu und Unterbrechung der EZ1 erst später mitgeteilt. Daher erst der Antrag am 28.2., Eingang 28.2., Beginn Unterbrechung und MuSchu am 1.3. lt. AG.
Auf Elterngeld besteht kein Anspruch.
KK weiß, dass ich derzeit im Ausland bin und bewilligte MuSchu-Leistung. Ich hoffe, die KK weiß, was sie tut ;-)
Der Schriftverkehr ist immer per Email und ggf. per Post hinterher.
von
Pummfee
am 09.05.2017, 11:23