Mein Mann und ich hatten vor einigen Monaten eine heftige eheliche Krise und führten in der Zeit einvernehmlich eine offene Ehe, dh. mit anderen Sexualpartnern.
Während dieser Zeit bin ich schwanger geworden und mein Mann ist nicht der Vater des Kindes.
Wir haben uns zusammengerauft, wohnen weiterhin zusammen und wollen zusammen bleiben. Meine Frage jetzt: Kann mein Mann Elternzeit beantragen, obwohl er nicht der biologische Vater ist, da er ja mit mir und dem Kind zusammen wohnt? Wenn ja, was müssen wir bei der Beantragung beachten?
Außerdem ist mein Mann selbstständig. Wie können wir da Elternzeit beantragen?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage,
schöne Grüße
theita
Mitglied inaktiv - 19.08.2011, 12:34
Antwort auf:
elternzeit für meinen Mann auch wenn er ni der biologische Vater des Kindes ist?
Hallo,
der Ehemann ist automatisch der Vater - etwas anderes gilt nur, wenn die Vaterschaft angefochten wurde.
Er hat also alle Recht u Pflichten wie der biologische Vater.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2011
Antwort auf:
elternzeit für meinen Mann auch wenn er ni der biologische Vater des Kindes ist?
Da das Kind ehelich geboren wird ist automatisch der Ehemann der Vater, mit allen Rechten und Pflichten - geht gar nicht anders.
Elternzeit können Selbstständige nicht beantragen (bei wem auch?), aber Elterngeld. Dazu braucht es neben den üblichen Antragsformularen den Steuerbescheid, um das Durchschnittseinkommen des vergangenen Jahres zu belegen.
von
Andrea6
am 19.08.2011, 13:15
Antwort auf:
elternzeit für meinen Mann auch wenn er ni der biologische Vater des Kindes ist?
hallo
soll der andere mann denn die vaterschaft anerkennen oder soll es als euer kind aufgezogen werden?
als vater ist er wie gesagt eh erstmal automatisch eingetragen.
aomit kann er auch in ez gehen.
Mitglied inaktiv - 21.08.2011, 12:42