Liebe Frau Bader,
wir haben folgende Situation:
Unsere 1. Tochter ist 2 ½ und wir haben die Elterngeld-Monate für sie schon aufgebraucht, allerdings noch Elternzeit-Monate übrig. Unser 2. Kind ist ausgerechnet für den 7.7.
Unsere Überlegung war nun (unabhängig davon, wieviel Elternzeit ich beantrage), dass mein Mann für Juni, Juli, August und September Elternzeit für unsere 1. Tochter beantragt und sobald das 2. Kind auf der Welt ist, ElternGELD für dieses. Ist das möglich?
Wir wollen die Zeit ohne Übergänge überbrücken, damit er nicht zwischendurch noch arbeiten muss und es fällt uns keine andere Lösung ein, da ja der genaue Geburtstermin nicht planbar ist und das Kind im schlimmsten Fall erst Mitte bis Ende Juli zur Welt kommen kann..
Vielen Dank und beste Grüße
A. K.
von
Gr3ta
am 03.04.2020, 12:27
Antwort auf:
Elternzeit für das 1.Kind und Elterngeld für das 2. Kind
Hallo,
ja, das geht ohne Probleme. Für den EG-Bezug von Kind 2 muss er mind. 2 Monate in Geburtsmonaten (zB bei Geburt 21. ab dem 21. eines Monats) in Ez sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2020
Antwort auf:
Elternzeit für das 1.Kind und Elterngeld für das 2. Kind
Ja das ist möglich. Elterngeld muss nicht für das selbe Kind beantragt werden, für das man in Elternzeit geht.
Er muss dann nur beim Elterngeld aufpassen, dass er sich an die Lebensmonate von Kind 2 hält, denn das Elterngeld von Kind 2 orientiert sich dann natürlich an dessen Geburtstag und nicht dem von Kind 1.
von
Dojii
am 03.04.2020, 12:29
Antwort auf:
Elternzeit für das 1.Kind und Elterngeld für das 2. Kind
Klar geht das. Dein Mann hat ja auch 3 Jahre ElternZEIT für jedes Kind.
Elterngeld für das 2. Kind kann er ja nach Lebensmonat beantragen. Die Monate ohne Einkommen mindern aber das EG, weil ja in Elternzeit. Bei Glück ja nur der Juni
Mitglied inaktiv - 04.04.2020, 09:24