Elternzeit für Vater: muss der 14. Monat bezogen werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit für Vater: muss der 14. Monat bezogen werden?

Hallo, ich habe 12 Monate Elternzeit bezogen. Unser Kind ist am 20.01.16 geboren. Mein Mann hat einen Monat 20.7-20.8.16 Elternezeit bezogen und ursprünglich dachten wir dann den 14. LM also 20.2-20.3.17 zu nehmen. Nun würden wir das ganz sein lassen. Ist das möglich? Oder kann man den Monat vlt auf den 17. LM verschieben? Was passiert wenn er ihn einfach nicht bezieht? Zieht der Staat das ausgezahlte Geld vom ersten Monat Elternezit zurück?

von da.ra. am 19.12.2016, 22:11



Antwort auf: Elternzeit für Vater: muss der 14. Monat bezogen werden?

Hallo, er muss innerhalb der ersten 14 Mon seine Partnermonate nehmne, sonst muss er den ersten Mo. EG zurückzahlen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2016



Antwort auf: Elternzeit für Vater: muss der 14. Monat bezogen werden?

Anspruch hat nur der, der mindestens zwei Lebensmonate nimmt. Wenn er das nicht macht, muss er den ersten zurückzahlen. Möglich ist das also schon, wenn man das in Kauf nimmt. Teilzeit in Elternzeit wäre vielleicht ein Kompromiss ?

von Sternenschnuppe am 19.12.2016, 22:33



Antwort auf: Elternzeit für Vater: muss der 14. Monat bezogen werden?

Der spätestes Zeitpunkt den man für den zweiten Monate nehmen kann ist der 14te Lebensmonat. Danach hat man keinen Anspruch auf ElternGELD mehr. Elternzeit ist was anderes. Wenn man allerdings weniger wie 2 Monate Elterngeld bekommen hat dann erlischt der Anspruch komplett. Man muss bereits bekommendes Elterngeld wieder zurückzahlen. Ist es ganz schlecht- warum auch immer, sollte man darüber nachdenken in Teilzeit innerhalb Elterngeld/Elternzeit zu gehen. Man darf bis zu 30 Std die Woche arbeiten, Elterngeld wird dann aber entsprechend verrechnet. Aber den Monat den man bereits hatte erlischt nicht.

Mitglied inaktiv - 20.12.2016, 07:01



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