Elternzeit frühzeitig beenden wegen erneuter Schwangerschaft - Vorteil?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit frühzeitig beenden wegen erneuter Schwangerschaft - Vorteil?

Immer wieder lese ich, dass es möglich ist, die Elternzeit frühzeitig zu beenden, da eine erneute Schwangerschaft vorliegt. Ich bin seit April 2012 in Elternzeit (insgesamt 24 Monate) nun bin ich wieder schwanger und erwarte im Februar 2014 mein zweites Kind. Der Mutterschutz würde am 31.12.2013 beginnen. Hat es Vorteile, die Elternzeit am Tag vor dem Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden? Welche Vorteile hätte dies für mich? Wann müsste ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen? Was muss ich dabei beachten? Kann der Arbeitgeber dies ablehnen? Kann ich die wegfallenden Monate am Ende der zweiten Elternzeit wieder anhängen? Da ich wegen Umzug nicht mehr an meine alte Arbeitsstelle zurückkehren möchte, werde ich möglichst lange in Elternzeit gehen, um mir dann am neuen Wohnort eine neue Arbeitsstelle zu suchen.

von CarolinL am 23.09.2013, 12:33



Antwort auf: Elternzeit frühzeitig beenden wegen erneuter Schwangerschaft - Vorteil?

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. sie haben den Vorteil, dass sie neues Mutterschaftsgeld bekommen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2013



Antwort auf: Elternzeit frühzeitig beenden wegen erneuter Schwangerschaft - Vorteil?

arbeiten kannst, wieso dann die EZ beenden. Du würdest doch zur Arbeit gar nicht antreten oder? Ratlose Grüße Peeka

von peekaboo am 23.09.2013, 12:37



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