Elternzeit fortsetzung beim 2. kind selber Arbeitgeber?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit fortsetzung beim 2. kind selber Arbeitgeber?

Hallo Frau Bader. Ich habe ein kind dessen elternzeit geht bis 4.11.15 und nun bin ich schwanger und bekomme das 2. kind gerechnet zum 25.12.15 Nun meine Frage kann ich direkt im anschluss weitere 3 jahre elternzeit beantragen ohne beim srlben arbeitgeber. Ich habe beim 1. kind auch 3 jahre beantragt und in der zwischenzeit nicht gearbeitet. Was muss ich tun danit mein cheff mich nicht kündigt und ich noch weitere 3 jahre elternzeit beantragen kann? Da ist ja eine lücke vom datum her weil das 2. kind nicht vor 4.11.15 kommt. Danke schon mal auf antworten.

von Miss_amicelli am 21.04.2015, 23:43



Antwort auf: Elternzeit fortsetzung beim 2. kind selber Arbeitgeber?

Hallo, er kann Ihnen doch in der SchwS u in der EZ gar nicht kündigen. Der Mutterschutz beginnt doch vor Ende der ersten EZ. Also 1. EZ beenden und in den Mutterschutz - Sie bekommen dann von der KK u dem AG MG. Und dann können Sie neue EZ beantragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.04.2015



Antwort auf: Elternzeit fortsetzung beim 2. kind selber Arbeitgeber?

Du bist schwanger und unkündbar. Wann beginnt denn der Mutterschutz? Die Lücke kannst Du mit Urlaub überbrücken wenn vorhanden und ein paar Tage notfalls arbeiten. Dem AG steht es frei Dich bezahlt freizustellen wenn das zuviel Aufwand für ihn ist. Ziehe das aber auf jeden Fall durch, Du erhältst das gleiche Mutterschutzgeld wie beim ersten dann. Und kannst dann ganz normal 3 Jahre Eternzeit anmelden.

von Sternenschnuppe am 22.04.2015, 07:40



Antwort auf: Elternzeit fortsetzung beim 2. kind selber Arbeitgeber?

Mutterschutz ist 6 wochen vor der geburt also 6 wochen vor dem 25.12.15 Wie kann ich das denn alles beweisen geltend machen? Woher erfahre och ob ich urlaub habe?

von Miss_amicelli am 22.04.2015, 09:47



Antwort auf: Elternzeit fortsetzung beim 2. kind selber Arbeitgeber?

Also nochmal um sich er zu sein. Meine jetzige elternzeit endet am 4.11.15 muss ich also wieder anfangen zu arbeiten! Das 2. kind kommt laut frauenarzt am 25.12.15 also ist mutterschutz 6 wochen vorher dasheißt ab 20.11.15 ist mutterschutz für mich. Bleiben dazwischen die 15 tage lücke wie soll das dann gehen?

von Miss_amicelli am 22.04.2015, 10:28



Antwort auf: Elternzeit fortsetzung beim 2. kind selber Arbeitgeber?

Das sind 10 Tage Arbeit wenn man die Wochenenden abzieht. Wo ist denn das Problem und was willst Du beweisen ? Ruf in der Firma an wieviele Urlaubstage Du noch hast und realisiere die restlichen dass Du arbeiten kannst.

von Sternenschnuppe am 22.04.2015, 11:40



Antwort auf: Elternzeit fortsetzung beim 2. kind selber Arbeitgeber?

Wie hat mann denn zb urlaub? Ab welches jahr zählt man denn da? In dem jahr wo ich 1. ss hatte oder wie soll ich das verstehen? Dann müsste ich noch gut 21 tage urlaub haben!

von Miss_amicelli am 22.04.2015, 12:19



Antwort auf: Elternzeit fortsetzung beim 2. kind selber Arbeitgeber?

Ruf doch da an und frage. Ich weiß nicht wieviel Urlaub Du noch über hast. Aucb im Mutterschutz wird welcher erworben, was bei 24 Tagen im Jahr ja schon 6 Tage machen würde. Kannst auch den Urlaub vom kommenden Mutterschutz dazurechnen, sind dann auch 6 Tage und schon hast Du 12. Und noch einmal : Was willst Du beweisen ? Du bist schwanger,nes sind 10 Arbeitstage zu überbrücken. Frage den Chef wie ihr das lösen wollt. Danach wirst Du es wissen.

von Sternenschnuppe am 22.04.2015, 12:27



Antwort auf: Elternzeit fortsetzung beim 2. kind selber Arbeitgeber?

Ha halt das ganze beweisen und lösen weil mein cheff echt schwierig ist. Ich weiss das er erst alles so nicht akzeptieren wird. Aber wenn ich den zettel nächste woche vom gym habe mit dem entbindungstermin werde ich zu ihn hin und das klären. Danke die für die infos.

von Miss_amicelli am 22.04.2015, 12:37



Antwort auf: Elternzeit fortsetzung beim 2. kind selber Arbeitgeber?

Was damit gesagt wird, für die 6 Wochen vor der Geburt des 2ten Kindes und die 8 Wochen nach der Geburt, also dem kompletten Mutterschutz erwirbst du Urlaubsanspruch. Wie viel genau kann dir aber niemand sagen, da musst Du schauen wie viel Urlaubsanspruch du insgesamt hast und das dann entsprechend (be-)rechnen. Zudem, wie sieht es mit Resturlaub von vor der Elternzeit aus, wie mit Überstunden aus der Zeit? Und, mal ehrlich, welcher Chef würde dich wirklich für wenige Tagen kommen lassen? Das lohnt nicht wirklich. Fair ist es allerdings, ihm das auch schon frühzeitig zu melden, dann kann er nämlich entsprechend planen. Kündbar bist du ab dem Moment nicht mehr, an dem Dein Ag von deiner erneuten Schwangerschaft weiß, wie halt bei der ersten Schwangerschaft auch. Und jetzt eh nicht, da deine Elternzeit ja noch läuft, Dein AG kann dir also gar nichts. AUSSER, du regelst das nicht und nimmst eine selbstverschuldete Kündigung in Kauf, zB indem du am ersten Arbeitstag einfach so nicht erscheinst. Heißt auf gut deutsch, rede mit deinem Chef in Ruhe, kläre ab wie dein Urlaubsanspruch ist und lehn dich ansonsten entspannt zurück.

Mitglied inaktiv - 22.04.2015, 12:44



Antwort auf: Elternzeit fortsetzung beim 2. kind selber Arbeitgeber?

Also muss ich ab 4.11.15 bis 20.11.15 urlaub nehmen und ab 21.11.15 beginnt mein mutterschutz da am 25.12.15 die entbindung ist. Ok jetzt versteh ich das alles und ich bin mir sicher das ich mehr als 10 tage urlaub noch habe! Und bekomme ich das selbe mutterschaftsgeld und elterngeld wie bei kind 1????

von Miss_amicelli am 22.04.2015, 13:03



Antwort auf: Elternzeit fortsetzung beim 2. kind selber Arbeitgeber?

Wie alt ist Kind 1 denn ? Wenn bei Geburt älter als zwei, dann wirst Du 300€ bekommen. Hattest ja kein Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz.

von Sternenschnuppe am 22.04.2015, 13:08



Antwort auf: Elternzeit fortsetzung beim 2. kind selber Arbeitgeber?

Kind 1 ist dann 3 jahre alt. Und mitterschutzgeld? Bekomme ich ein teil vom AG und KK?

von Miss_amicelli am 22.04.2015, 13:10



Antwort auf: Elternzeit fortsetzung beim 2. kind selber Arbeitgeber?

Ja, da lebt ja der Vollzeitvertrag wieder auf. Alles wie bei Kind 1. Da Du aber kein Elterngeld erwirtschaftest hast, wird es der Mindestsatz sein.

von Sternenschnuppe am 22.04.2015, 13:14



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