Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund der jetzigen Lage eines kindergartenplatzes innerhalb eines Jahres zu bekommen, gehen wir davon aus, dass wir zwei Jahre Elternzeit beantragen. falls man doch vorher einen Kitaplatz bekommt, würde ich natürlich auch sofort wieder bei meinem Arbeitgeber einsteigen. ist aber die beantragte Elternzeit beim Arbeitgeber fix und muss ich die auch wirklich zwei Jahre nehmen oder kann ich dem Arbeitgeber verpflichten, mich auch schon früher wieder zu beschäftigen? ist der eigentlich auch dazu verpflichtet mir Teilzeit während der Elternzeit einzuräumen oder geschieht das alles nur aus Vereinbarungen? Vielen Dank für die Beantwortung der Frage.
von Annec am 25.07.2017, 07:28