Hallo liebe Frau Bader.
Ich bin im Moment in Elternzeit mit meinem 1. Kind (fast 2 Jahre alt) und habe in einem anderen Betrieb eine geringfügige Beschäftigung 80 std im Monat. Nun konnte mir weder mein Haupt noch mein nebenberuflicher AG sagen, wer für welche Kosten aufkommen muss und ich erhoffe mir von Ihnen antworten.
1. Sollte ich wie in der ersten Schwangerschaft erneut ein beschäftigungsverbot bekommen, zählt dann der nebenjob als Berechnungsgrundlage oder der Hauptjob?
2. Wann muss ich nun meine elternzeit vorzeitig beenden um meinen neuen Mutterschutz zu bekommen wenn mein ET Ende Juli ist?
3. In den 6 Wochen vor der Entbindung, müssen dann beide AG das "Mutterschafts Geld" bezahlen oder nur einer?
4. Wenn meine elternzeit vorzeitig endet, was ist dann mit meinem nebenjob? Muß ich diesen kündigen oder ruhen die Verträge dann einfach?
Entschuldigung Sie bitte die vielen Fragen. Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.
liebe grüße
von
Murmel2017
am 15.12.2016, 15:05
Antwort auf:
Elternzeit- erneut schwanger
Hallo,
1. Je nachdem wie weit das BV geht. BV Hauptjob = Haupjoblohn, BV auch Nebenjob = Lohn für beides
2. Am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes
3. Beide anteilig
4. Das kommt darauf an, was vertraglich vereinbart ist
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.12.2016
Antwort auf:
Elternzeit- erneut schwanger
1. Sollte ich wie in der ersten Schwangerschaft erneut ein beschäftigungsverbot bekommen, zählt dann der nebenjob als Berechnungsgrundlage oder der Hauptjob?
Das Beschäftigungsverbot sollte die Ausnahme, nicht die Regel sein. Sollte dieses eintreten, wird natürlich nur der Nebenjob weitergezahlt, da der Hauptjob ja in der Elternzeit ruht.
2. Wann muss ich nun meine elternzeit vorzeitig beenden um meinen neuen Mutterschutz zu bekommen wenn mein ET Ende Juli ist?
Die Elternzeit kann zum Beginn der MuSchu-Frist beendet werden, nicht früher. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor ET.
3. In den 6 Wochen vor der Entbindung, müssen dann beide AG das "Mutterschafts Geld" bezahlen oder nur einer?
Es ist ein Teilzeit in Elternzeit-Nebenjob. Der müßte ja enden, wenn die Elternzeit vorzeitig endet. Dann bezahlt der ursprüngliche Hauptarbeiter allein den Zuschuß zum Elterngeld.
4. Wenn meine elternzeit vorzeitig endet, was ist dann mit meinem nebenjob? Muß ich diesen kündigen oder ruhen die Verträge dann einfach?
Wenn das ein TZ-in EZ-Nebenjob ist, dann endet der ja mit dem vorzeitigen Ende der Elternzeit, also 6 Wochen vor ET. Das muss dem Nebenjob-AG dann mitgeteilt werden, dass der Nebenjob vorzeitig endet. Das würde ihm baldmöglichst mtiteilen, damit er disponieren kann.
Mitglied inaktiv - 15.12.2016, 18:18