Hallo Frau Bader, Ich habe leider nur einen befristeten Arbeitsvertrag (halbtags 50%), der genau um 3 Monate meine kommende 1-Jahres Elternzeit überschreiten wird. Könnte ich, nachdem ich nach 1 Jahr beantragter und genommener Elternzeit wieder in meinem Job einsteige (jedoch durch befristeten Vertrag nur noch 3 Monate reguläre Arbeitszeit habe), danach erneut in Elternzeit gehen, falls ich keinen neuen Vertrag bekomme oder eine andere entsprechende Stelle finde? Wenn ja, beantrage ich bei der bevorstehenden Geburt 1 Jahr Elternzeit oder 3 Jahre? Leider gibt es in meinem Arbeitsbereich nur wenige Stellen im Umkreis, so daß ich anstelle eines langen Fahrweges oder gar Umzugs, zunächst dann doch lieber noch einmal bis zum 3. Lebensjahr in Elternzeit gehen würde, um mehr für mein Kind da zu sein. Vielen Dank im Voraus und ein schönes WE! kaj
von kaj am 15.06.2012, 09:57