Sehr geehrte Frau Bader, am 31.10.2019 endet die Elternzeit für unser erstes Kind und am 13.11.2019 beginnt der Mutterschutz für unser zweites Kind. Das wären genau sieben Arbeitstage und mein Arbeitgeber möchte nicht, dass ich für die paar Tage meine Arbeit wieder aufnehme (ich müsste wieder eingearbeitet werden und meine Elternzeitvertretung müsste zu Hause bleiben o.ä.). Da ich tatsächlich gravierende gesundheitliche Probleme in dieser Schwangerschaft habe, würde mich meine Frauenärztin krankschreiben, was mein Arbeitgeber befürworten würde. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich durch die Krankschreibung irgendwelche finanziellen Nachteile bzgl. des Mutterschaftsgeldes hätte? Ich könnte auch die Elternzeit verlängern, da ich bis dahin nur 2,5 Jahre genommen hätte, falls das finanziell besser wäre. Wenn ich es richtig verstanden habe, würde ich durch den nahtlosen Übergang von Elternzeit in erneuten Mutterschutz nicht nur die 13 Euro von der Krankenkasse bekommen, sondern auch den vollen Arbeitgeberzuschuss? Also mein volles Netto von vor der ersten Schwangerschaft? Würde dies nun auch gelten, wenn mich meine Ärztin für diese 1,5 Wochen krank schreibt? Und woraus berechnet sich dann der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (fließt die Lohnfortzahlung mit ein oder gelten nur voll abgerechnete Monate)? Würden für die Lohnfortzahlung zwischenzeitlich stattgefundene tarifliche Gehaltserhöhungen berücksichtigt? Zudem hatte ich vor dem ersten Mutterschutz die Steuerklasse III und nun die V... hat das Auswirkungen auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen und entschuldigen Sie bitte die komplexe Fragestellung. Herzlichen Dank
von Sonnerle am 12.10.2019, 14:32