Hallo, mein Arbeitsvertrag wird nun zum Ende der Elternzeit Mitte August aufgehoben, weil der Arbeitgeber mir keine TZ-Stelle anbieten kann. Nun steht in diesem Aufhebungsvertrag der Satz "Es besteht kein Anspruch der Mitarbeiterin auf Abfindungszahlungen"... HÄTTE ich denn Anrecht darauf? In Vollzeit kann ich nicht dort arbeiten weil die Zeiten nicht mit dem Kindergarten kooperieren. Wenn ich Ansprüche hätte, würde ich diese doch natürlich auch wirksam machen wollen. liebe Grüße
von still-water am 02.08.2012, 11:17