Frage: elternzeit/elterngeld verlängern

Hallo, Unser Junior ist am 2.11.2014 geboren und ich habe elternzeit bis 30.9.2015 beantragt, da mein mann eigentlich danach noch 4 Monate machen wollte. Nun gibt sein neuer Arbeitgeber ihm aber nicht die Möglichkeit. Wir haben ab dem 1.11.2015 den krippenplatz. Nun muss ich 2 monate elternzeit dranhängen. Kann mein Arbeitgeber dieses ablehnen? Geb ich die Verlängerung einfach bei der familienkasse an? Wie sieht es finanziell dann mit dem elterngeldantrag für die 2 monate aus? Vielleicht können Sie uns ein paar fragen beantworten? Lg Beate

von beamoonlight am 14.05.2015, 21:01



Antwort auf: elternzeit/elterngeld verlängern

Hallo, ja, Ihr Arbeitgeber kann ablehnen, es besteht kein Anspruch. Anders sieht es mit dem Arbeitgeber Ihres Mannes aus. Elterngeld können Sie alleine zwölf Monate bekommen, dabei wird aber das MG angerechnet. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2015



Antwort auf: elternzeit/elterngeld verlängern

Seit wann hat er diesen AG, hat er das bei Einstellung nicht gleich gefragt ? Du kannst nur verlängern, wenn der AG zustimmt. Mit der Erstmeldung hast Du Dich für die ersten 2 Jahre verbindlich festgelegt. Wenn es klappt kann eine Änderung bei der Elterngeldstelle beantragt werden.

von Sternenschnuppe am 14.05.2015, 21:31



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