Hallo und Guten Tag,
ich möchte im 2. Jahr meiner Elternzeit wieder arbeiten gehen. Nun kommt es bei mir so aus, daß ich in einer Woche 35 Stunden arbeite und dafür die 2. Woche frei habe. Ist dies auch zulässig, wird die Arbeitszeit durchschnittlich berechnet oder wirklich strikt pro Woche? Wer meldet denn die Arbeitsstunden und an wen, um die Einhaltung zu überwachen?
Ich möchte diese Arbeit nicht bei meinem ursprünglichen Arbeitgeber antreten, ihn aber selbstverständlich vorher über alles informieren.
Vielen Dank und Gruß
Janet
Mitglied inaktiv - 02.03.2012, 13:43
Antwort auf:
Elternzeit durchschnittliche Arbeitszeit
Hallo,
hierzu gibt das BEEG genaue Informationen:
Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt....(§ 1 Abs. 6 BEEG).
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2012
Antwort auf:
Elternzeit durchschnittliche Arbeitszeit
Laut BEEG §15 gilt:
Satz (4) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. ....Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.
Ich verstehe das strikt pro Woche! Sollen die dich auf 30 Std. runterkürzen, dann hast Du kein Problem.
Du brauchst noch die Zustimmung deines AG um woanders arbeiten gehen zu dürfen.
von
Sonni74LS
am 02.03.2012, 14:04
Antwort auf:
Elternzeit durchschnittliche Arbeitszeit
Der Hinweis ist gut, den hab ich im BEEG noch gar nicht so gesehen. Vielen Dank dafür.
von
Sonni74LS
am 04.03.2012, 12:58