Frage: Elternzeit bei harz 4

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin mutter von 3 Kindern. Sie sind 18, 3 und 2 Jahre alt. Mein Sohn geht bereits in den kiga und die jüngste ab August. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich beziehe harz 4 bis April da ich dann wieder arbeiten werde. Nun soll ich eine egv unterschreiben, in der seht da ich einen betreuungsplatz für mein kleine habe, meine Elternzeit beenden soll um wieder zu arbeiten. Kann das Jobcenter von mir verlangen die Elternzeit zu beenden um arbeiten zu gehen. Wenn ja, könnte ich theoretisch meine Tochter aus dem kiga wieder raus nehmen oder? Erwarte dringen ihre Antwort

von roxy9913 am 11.06.2017, 21:29



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Hallo, ddas wird in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In einigen Bundesländern wird die Auffassung vertreten, dass, wenn das Kind in den Kindergarten geht, man dem Arbeitsmarkt auch wieder zur Verfügung steht. Auch wenn das Kind noch keine drei ist. Ihr Kind hat ab August einen Kindergartenplatz und ich weiß nicht, was dagegen spricht, wenn Sie in Teilzeit wieder arbeiten gehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2017



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Warum solltest Du das tun wollen? Was spricht dagegen zumindest In Teilzeit seinen Lebensunterhalt mitzuverdienen wenn die Kinder betreut sind ? Sanktionen wird es dann definitiv geben.

von Sternenschnuppe am 11.06.2017, 22:07



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

§ 10 SGB II Zumutbarkeit (1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass .... 3.die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist. Da meine Tochter erst 2 ist, ist es doch dann meine sache ob ich sie betreuen lasse oder etwa nicht? Könnte sie doch raus nehmen und selbst wenn sie eine betreuung hat, da sie unter 3 ist kann ich doch laut diesem paragraphen arbeit folglos verweigern oder?

von roxy9913 am 12.06.2017, 02:39



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Klar kannst Du sie auch daheim selbst betreuen, nur dann darf man eben kein Hartz4 beziehen wollen. Dank einem Rechtsanspruch ab 1nem Jahr auf einen Betreuungsplatz machen das immer mehr Ämter so wie Deines. Es heißt nämlich auch das jeder der Hartz4 bezieht möglichst alles dafür tun muss um daran schnellst möglich was wieder zu ändern. Du hast einen Betreuungsplatz, dein Kind ist in der zeit versorgt, also ist dir mindestens eine Teilzeitstelle zumutbar. Keiner verlangt das Du VZ arbeitest wegen EZ, aber TZ ist das mindestes. Sonst musst Du eben mit den entsprechenden Sanktionen rechnen.

Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 07:00



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

In die sie nicht gehören. Betreuung aber keinen Bock auf arbeiten, sondern lieber die Hand aufhalten.... Zum Kotzen .

von Sternenschnuppe am 12.06.2017, 07:34



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Nur mal aus Interesse: Wenn beim AG 3 Jahre EZ eingereicht waren, dann muss er sie gar nicht früher wieder nehmen, oder? Klar könnte man nun sagen, dass sie in der Zwischenzeit woanders arbeiten darf/ muss, aber das ist doch unrealistisch. Wenn der Staat sich so ausnehmen lässt, sorry, dann kann ich verstehen, dass es auch genutzt wird. Mir wäre H4 viel zu wenig, aber wenn man damit auskommt (und vielleicht auch mit Arbeit nicht so viel mehr hat), dann fehlt der Anreiz, ist doch klar.

von Tini_79 am 12.06.2017, 08:34



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Also ich wollte einen paragraphen oder sowas, und nicht das ihr mit eurem halb wissen um euch werft. Wie gesagt ich könnte einfach von der betreuung zurück treten, was ich aber nicht tun werde da ich ja arbeiten möchte. Und den platz habe ich auch nur jetzt schon, da ich sie sonst erst nächstes jahr im august hätte anmelden können, da ich aber ab april arbeite geht das ja nicht. So und ich bin alleinerziehend und habe auch erst ab nächtes Jahr im mai jenanden, der meine Kinder abends betreuen kann... vater der kinder arbeitet bis 18 uhr, da bestimmt gleich Kommentare diesbezüglich kommen. Und da ich eine Führungspositionen im einzelhandel habe sind meine arbeitszeiten bis 20 uhr. Soll ich meinen kindern dann mit 3 und 2 jahren nen schlüssel in die hand geben? Und nein der vater ist nicht in der lage für uns aufzukommen. Des weiteren bin ich der Meinung dass auch ein Kind von nicht so gut betuchten eltern ein recht auf seine mama hat, solange es noch so klein ist... also bitte nicht gleich andere menschen angreifen

von roxy9913 am 12.06.2017, 10:30



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Sehr schade, solch eine einstellung... ich arbeite seid ich 16 bin und das mein partner und ich uns trennen, konnte ich vorab auch nicht wissen oder? Und falls das jobcenter verlangt das ich werden der Elternzeit woanders arbeite, wird mein arbeitgeber vermutlich sowieso nicht zustimmen und wie gesagt bei meinen zeiten bis 20 uhr habe ich eine betreuung erst ab mai... und nur frühschicht wird bei mir auch nicht gehen da ich eine führungskraft bin und selbst wenn es mein arbeitgeber ermöglichen würde, müsse ich um 6 anfangen, und kindergarten öffnet um 7. Also sind mir bis mai bei meinem arbeitgeber die Hände gebunden, selbst wenn ich arbeiten wollen würde.

von roxy9913 am 12.06.2017, 10:39



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Dann geh zum Vater deines Kindes und lass dir von dem den Luxus der Elternzeit finanzieren, aber nicht von der Allgemeinheit. So eine Einstellung ist eine Frechheit, auch wenn das jetzt nicht der Richtige Paragraph für dich ist. Wenn sie wirklich Führungskraft in ihrem Unternehmen sind frag ich mich wie man dort mit so einer Einstellung weiter kommt.

von Dream2014 am 12.06.2017, 12:13



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

@alle Mir wird übel beim Lesen... Es ist wirklich schlauer ein Jahr EG zu beziehen, Ersparnisse vorher beiseite zu schaffen und dann zwei Jahre ALG II zu beziehen. Achja und vorher ja nicht heiraten und dann auf AE machen, damit es 14 Monate EG gibt ;-). Ich könnte nicht mehr in den Spiegel blicken. Werte und Moral sind nicht im Trend... Ich finde dieses Anspruchdenken zu dem Themenbereich sogar schlimmer wie die BV Fragen :-D Naja, ein Glück ist das nicht mehr die Regel in den Jobcentern. @Fragestellerin Nimmt Dich Dein AG nicht wenigstens TZ in EZ zurück, wird das Jobcenter Dich an einen neuen AG für die Zeit der EZ vermitteln.

Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 12:33



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Danke trotzdem für eure antworten.... auch wenn ich von der tonlage nicht so begeistert bin. Und ob ich heirate oder nicht geht niemanden was an... und ich sagte ja das wir getrennt sind. Und es ist ja nicht so als wäre ich scharf auf harz 4. Ich möchte mich nur um meine kleine kümmern. Und ob dann die allgemeinheit zahlt ist mir da wurst. Ich werde ja auch wieder arbeiten und wer weiss, vlt dann jemanden von euch besseren menschen finanzieren. &521;

von roxy9913 am 12.06.2017, 13:27



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Das ist zwar kein Paragraph, aber ein sehr interessanter Link. www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jobcenter-sollen-haerter-gegen-hartz-iv-empfaenger-vorgehen-a-1110565-amp.html https://www.welt.de/wirtschaft/article157937970/So-hart-wird-das-Leben-fuer-Hartz-IV-Schummler.html "Viele Empfänger von Hartz-IV-Grundsicherung wissen gar nicht, dass sie bei sozialwidrigem Verhalten mit harten Strafen rechnen müssen. " "Wer sich „sozialwidrig“ verhält, wie es in der Verwaltungssprache heißt, kann laut der Neuregelung verpflichtet werden, sämtliche Leistungen aus drei Jahren zurückzahlen. Das geht aus einer fachlichen Weisung hervor, die die Bundesagentur an die Jobcenter verschickt hat." Wenn du dein Kind wieder aus der Betreuung nimmst, hast du den Zustand Hartz 4 selbst verschuldet und erhältst dann ggf nichts bzw musst es zurück zahlen. Aus meiner Sicht absolut zurecht. Ich arbeite seitdem mein Zwerg 6 Monate alt ist in TZ. Das muss der AG dir anbieten.

von VerenaSch am 12.06.2017, 13:45



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Der arbeitgeber muss dir nichts anbieten, aber er kann... aber gewiss nicht das ich nur frühschichten bekomme und dieses Verhalten wäre nicht sozialwidrig da ich bis meine Tochter 3 Jahre alt ist selbst entscheiden kann ob sie betreut wird oder nicht dieses Recht habe ich und jede andere auch

von roxy9913 am 12.06.2017, 14:13



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Und wenn meine Arbeitszeiten durch die Kinderbetreuung alleine nicht abgedeckt ist habe ich den Zustand nicht selbst verschuldet meine Arbeitszeiten sind bis 20 Uhr und so lange hat keine kita auf und es kann mich auch niemand zwingen meine Kleinkinder bis 20 Uhr in irgendwelchen Einrichtung unterzubringen oder gibt es da jetzt auch ein neues gesetz?

von roxy9913 am 12.06.2017, 14:16



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Man kann sich auch alles zurecht biegen. Natürlich kannst Du dir einen AG suchen, der zu den Betreuungszeiten passt! Jederzeit sogar oder möchtest Du jetzt bis das Kind 10 Jahre alt ist, auf unser aller Kosten Zuhause bleiben? Das Betreuungsproblem erl. sich nicht mit dem 3. Lebensjahr... Zu kurz gedacht und das merkt auch jeder Mitarbeiter auf dem Amt.

Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 14:30



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

In meinem Fall erlegt erledigt es sich mit dem dritten Lebensjahr weil meine dann Mutter nicht mehr arbeitet und die Kinder dann betreut sind

von roxy9913 am 12.06.2017, 14:41



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Wenn man es wirklich will, dann geht es auch. Gerade als "Führungskraft". Tagesmutter oder Leih-Oma/Opa... oder Job mit entsprechenden Zeiten suchen. Manchmal fragt man sich, wie Millionen andere Frauen es schaffen und bei einer gehts auf einmal nicht. Wie läuft es denn ab Frühjahr? Ich habe dir nur geschrieben, wie die Lage ist und wie ich das interpretieren würde. Natürlich kann dich keiner zwingen zu arbeiten, aber dann musst du halt mit den Sanktionen leben. PS: Ich habe auch zu unterschiedlichen Zeiten gearbeitet. Vielleicht ist dann eine Tagesmutter die bessere Variante für euch.

von VerenaSch am 12.06.2017, 14:46



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

§34 SGB II beantwortet die Frage übrigens.

Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 15:29



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Ab frühjahr hätte ich die oma, die dann nicht mehr arbeitet, und an fremde menschen wie leih oma möchte ich meine kinder nicht geben, also von a nach b reichen... nicht solange sie so klein sind. Und was ist mit Paragraph10 abs.1 nr.3 sgb II? Dieser zählt also nicht? Und ich kann es ja auch verstehen wenn manch einer sauer wird bei dem Thema, aber ich persönlich gönne es jeder Mutter... auch wenn ich wieder zu den steuerzahlern gehöre... und nur weil ich führungskraft bin, heisst es automatisch das ich die pläne so machen kann wie es mir passt und alle anderen haben die a.karte? Da sind auch andere mütter die auch mal frühschicht haben wollen oder haben die dann pech? Und auch menschen ohne kinder haben ein privat Leben und wollen früh nach hause. Da sieht man mal wer egoistisch ist. Gleiches recht für alle. Ich hoffe das frau bader noch antwortet, da sie sich mit der Thematik auskennt und für euch freue ich mich, dass ihr einen grund gefunden habt um euren Frust abzulassen der sich ja scheinbar arg angesammelt hat. Lg

von roxy9913 am 12.06.2017, 16:09



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Das hat nichts mit Frust ablassen zu tun. Auch wenn noch das hundertstens erwähnt wird das man Führungskraft ist wird die Einstellung nicht besser. Wenn man einen Arbeitgeber und Betreuungsplatz hat, dann hat man auch zu arbeiten oder sich mit allen Mitteln um Arbeit zu bemühen. Und wenn man das nicht will dann sollen einem die Sozialleistungen gestrichen werden. Ich sag ja es gibt einen Vater zu dem Kind und der kann einem den Luxus ja bezahlen, sonst hätte man sich das Kinderkriegen vielleicht mal besser überlegen sollen.

von Dream2014 am 12.06.2017, 16:29



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Du irrst in einigen Punkten komplett. Ja, du hast ein Anrecht auf 3 Jahre EZ. ABER !!!! und das vergessen viele, EZ bedeutet nicht das du nicht arbeiten darfst/kannst. Du kannst TZ bis zu 30 Std die Woche machen. Und das mit Zustimmung des AG auch woanders solange deine EZ läuft. Wenn es wegen der fehlenden Betreuungszeiten keine Einigung mit dem Ag gibt oder der meint, TZ für Führungskräfte geht nicht, dann gibt der dir das schriftlich, das reichst du dann beim Amt ein und dann sagt das Amt dir, OK, dann ab zum Arbeitsamt. Dann suchen Sie sich bitte bei einem anderen AG eine TZ-Stelle für die EZ und solange bekommen Sie anhand dessen was sie entsprechend in TZ arbeiten können - wegen Betreuung der Kinder, eben ALG1. Anderes Amt, anderer Topf und engmaschigere Kontrolle was den an Eigeninitiative läuft. Nix mit ich geniess mal bis April die ruhigen Vormittage wo alle Kinder in der Betreuung sind... Weil man dann eben auch in Maßnahmen gesteckt werden kann. Davon ab ist es doch eh utopisch damit rechnen zu können im April dann in VZ wieder einsteigen zu können. ist dann die Betreuung über den KiGa besser gegeben? ist es für den 18jährigen nicht möglich auf die kleineren Geschwister aufzupassen? Und wenn der KiGa-Platz gekündigt wird gibt es mit 1000% Sicherheit eine entsprechende Sanktion. 3 Jahre EZ muss man sich halt leisten können. Die welche nicht, müssen halt arbeiten. So sieht die Realität aus. Bis jetzt ist auch noch niemand scheinbar vor dem Sozialgericht damit durchgekommen das die Ämter seit einigen Jahren so verfahren. Sonst würden die das wohl kaum so machen.

Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 16:49



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Aber der Staat hat das Recht ( und genau das wolltest Du wissen und bist nicht zufrieden mit den Antworten ) das nur nach seinen Spielregeln zu finanzieren. Offensichtlich hast Du trotz Führungsposition es nicht erreicht genug Rücklagen zu bilden. Das ist Fakt. Wer die Hand beim Steuerzahler aufhält muss eben alles tun seine Hilfbedürftigkeit zu beenden. Das möchtest Du nicht. Dann müsste Du Dir eben eine andere Finanzquelle suchen, die Deine Wünsche finanziert. Wo ist da nun genau Dein Problem ?

von Sternenschnuppe am 12.06.2017, 18:04



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

@danyshope du musst auch immer deinen Senf dazu geben was wer lesen kann ist klar im Vorteil denn ich sagte bereits dass ich meine Tochter nur für August angemeldet habe da ich sonst bis nächstes Jahr August hätte warten müssen und da ich im April wieder arbeite hätte ich dann keine Betreuung. Und nur weil man eine Führungsposition hat heißt es nicht automatisch dass man mit Geld um sich wirft das ist ja wohl Wunschdenken und ich glaube nicht dass ich meine finanzielle Situation mit euch ausdiskutieren muss aber trotzdem danke für eure tollen Antworten ich habe bereits mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert und diese wird die Eingliederungsvereinbarung umschreiben so dass ich bis April zu Hause bleiben kann bei meinem Kind dann nachmittags die Betreuung nicht sichergestellt ist trotzdem vielen Dank für eure schlauen Ratschläge und euer Halbwissen.

von roxy9913 am 12.06.2017, 19:24



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Vielen lieben dank frau bader... ich wohne in nrw und es spricht nichts dagegen wieder zu arbeiten, nur wie ich sagte in meinem job muss ich bis 20 uhr arbeiten und das geht eben erst ab mai. Und mein ag wird denke ich einer anderen stelle nicht zustimmen. Soll ich nun also einen gut bezahlten job aufgeben um wo anders zu arbeiten?

von roxy9913 am 12.06.2017, 19:34



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

ich freue mich für dich, wenn das klappt. du hast plausibel dargelegt, dass du alles getan hast, um deinen vertrag zu erfüllen. ich finde das mehr als verständlich und gönne es dir. gibt menschen, v.a. frauen, die betriebsblind sind und nur das lesen, was sie lesen wollen. auch führungspositionen sind nicht gegönnt, das war dein fehler1. aber so manch eine wird sich noch umschauen, wenn pläne nicht so klappen, wie man/frau es sich vorstellt. und sei es am trockenwerden gelegen, huh?

Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 19:34



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Selbst Fr. Bauer hat dir das gleiche geantwortet. Und ich dir genau das was dir hier - auch NRW- auf dem Amt gesagt wird. Kannst du glauben oder nicht. Hier musste der zuständige Berater sich zudem dem Druck der Leitung beugen. Davon ab, ich habe dir eine Option geboten deinen Job zu behalten und statt hartz4 dann alg1 zu bekommen was sicherlich höher sein dürfte. Das mit dem richtig lesen gebe ich dir also breit grinsend zurück und denke mir meinen Teil. Der AG muss zudem zustimmen das du woanders arbeitet wenn er dir in der EZ keine Stelle bieten kann. Nur den direkten Konkurrent darf er verbieten.

Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 19:55



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Danke kravallie... ich würde es auch jeder mutter gönnen. Und ich habe nie gesagt dass ich eine Vollzeitstelle annehmen werde bei meinem alten Arbeitgeber ich hatte schon immer einen 30 Stunden Vertrag und verdiente dabei gutes Geld daher möchte ich gerne bei diesem Arbeitgeber bleiben. Aber om Einzelhandel muss ich trotz Teilzeitvertrag bis 20 Uhr arbeiten bzw teilweise bis 21 Uhr bis man im Laden fertig ist was hier einige anscheinend nicht verstehen und diese Betreuungszeit ist erst abgedeckt ab Mai.

von roxy9913 am 12.06.2017, 19:58



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Und zum Thema sich einen schönen Vormittag machen weil alle Kinder betreut sind ich möchte meine kleine Tochter noch gar nicht in den Kindergarten geben und dies werde ich auch noch nicht tun ich wollte einfach nur den Platz sicher haben und zum Thema Elternzeit und Hartz IV hat mir meinen Anwalt heute Nachmittag etwas anderes gesagt ich solle die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben und ich kann mich darauf berufen dass die Kleine solange sie noch keine 3 Jahre alt ist von mir betreut werden kann und ich keine Maßnahme zur Verfügung stehen muss egal ob sie fremdbetreut ist oder nicht

von roxy9913 am 12.06.2017, 20:01



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

jo...und mir ist auch klar, dass dich in elternzeit befristet für ein paar wochen jemand mit einem so kleinen kind einstellen wird. da sind engpässe und kinderkrankheiten vorprogrammiert, das tut sich doch keiner an. aber pssssst, darf man hier auch nicht verlauten lassen, dass man mit tz gut hinkommt.... es gibt schlimmere verschwendung, als einer mutter ein paar monate kindbetreuung zu finanzieren.

Mitglied inaktiv - 12.06.2017, 20:06



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Und vor allem verstehe ich nicht warum sich hier alle so aufregen wäre meine Tochter nicht im Kinderbetreuung könnte ich zu Hause bleiben und es obliegt mir ob ich sie jetzt in die Betreuung gebe oder nicht das kann das Jobcenter von niemandem verlangen solange das Kind unter 3 Jahre ist so steht es in Paragraph 10 1 Nummer 3 SGB II. Ich konnte meine Tochter auch aus dem Kindergarten nehmen und sie ab Mai komplett von meiner Mutter betreuen lassen wer meine Tochter betreut geht das Jobcenter nichts an

von roxy9913 am 12.06.2017, 20:10



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Kann nur nochmal danke sagen kravallie. Zum glück gibt es noch einige wenige Menschen welche nicht völlig verbittert sind und anderen was gönnen. Meine grosse war auch mit 1 im kiga und ich hab gearbeitet. Und jetzt möchte ich eben die kurze zeit die einem bleibt mit kind nutzen. Und meine kleine trotz platz zu hause haben... aber da werden auch wieder alle motzen das ich den platz blockiere... aber anders ging es eben nicht, nur zum august werden kinder aufgenommen. Und meiner großen Tochter die jetzt im Sommer ihr Abi macht und dann studieren geht kann ich wohl kaum die Kinderbetreuung meine zwei kleinen aufbürgen.

von roxy9913 am 12.06.2017, 20:20



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Hallo roxy, ich kann dir nur berichten, wie es in unserem Umfeld läuft. Meine Nichte musste sich ab dem 1. Geburtstag ihres zweitjüngsten Kindes eine Stelle suchen. Vollzeit. Hat nicht geklappt, sie hat dann Teilzeit gearbeitet. Das jüngste Kind ist jetzt ein halbes Jahr alt und schon vor der Elternzeit wurde meiner Nichte gesagt, dass sie ab dem 1. Geburtstag zumindest in Teilzeit wieder arbeiten muss. Das Argument ist, dass es ab dem 1. Geburtstag einen Betreuungsanspruch gibt. Persönliche Einstellungen zur Fremdbetreuung werden nicht berücksichtigt (und der Rest drumherum auch nicht). Unsere Haushaltshilfe haben wir über eine Reinigungsagentur. Sie arbeitet dort als Angestellte mit 30 Stunden die Woche. Ihre Kinder sind 1,5 und 3 Jahre alt. Auch sie musste vorweisen, ab dem 1. Geburtstag des zweiten Kindes wieder dem Arbeitsmarkt zumindest als Teilzeitkraft zur Verfügung zu steht. Ein Freund von uns, der ALGII-Empfänger betreut, schickt seine Kundinnen ebenfalls auf Jobsuche, auch in Elternzeit, sobald ein Betreuungsanspruch besteht. Das sind nur die Fälle, wie ich sie kenne. Dein Jobcenter scheint es ähnlich zu handhaben. Ist also offenbar nicht so ungewöhnlich. Grüße, terkey

von Terkey235 am 12.06.2017, 23:44



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

hi terkey, wie es aktuell bei uns im jc aussieht, weiß ich nicht, aber in muc ist es nach wie vor sehr schwer und auch sehr teuer, die kinder unter 3 unterzukriegen. Anspruch hin oder her. meine nichte muss auch zur Überbrückung meine tochter als sitter "einstellen", betreuungsplatz für ihr kind2 kostet 700€/Monat. SIE kann es sich leisten und arbeitet auch nur 80% von 9 to 5. zudem sind sie Doppelverdiener und kind1 kommt in den (günstigeren kindergarten). ich sehe auch bei roxy nicht wirklich NUR persönliche Einstellung zur Betreuung sondern auch eine Notwendigkeit über die üblichen Zeiten hinaus. das IST halt im Einzelhandel so, schlimmer noch in anderen schichtarbeitsberufen. man muss als sb ein wenig über den tellerrand rausschauen. da vertraue ich aber auf gesunden Menschenverstand. vg

Mitglied inaktiv - 13.06.2017, 09:09



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Unser Jobcenter verfährt wie von Terkey235 beschrieben. Klagen hatten keinen Erfolg. Natürlich wird das in Großstädten ohne genügend Betreuungsplätze anders bewertet werden müssen, wie in ländlichen Regionen mit ausreichend Plätzen ab der 8 Lebenswoche.

Mitglied inaktiv - 13.06.2017, 09:33



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Kollegen des Jobcenters in der nächst größeren kreisfreien Stadt verlangen sogar, dass der Hilfebedürftige seinen Betreuungsplatz notfalls einklagt, damit die Bedürftigkeit gemildert werden kann - tut man dies nicht, wird mit Sanktionen gedroht.(Weil man nicht alles Notwendige tut.) Die besagte Stadt fand aber wohl vorher immer eine Lösung... leider nur mit genügend Druck.

Mitglied inaktiv - 13.06.2017, 09:43



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Danke für die ganzen antworten... ich wollte auch niemanden auf dem Schlips treten vielleicht versuche ich auch solange die möglichen elternzeit zu bleiben da ich Angst habe wie das alles ablaufen wird und meine Kinder solange weggeben gut dass es der absolute Horror für mich, dieser gedanke... und meine Kleine war bis dato noch nie fremdbetreut da kann man doch nicht verlangen dass ich von heute auf morgen sie abgebe und bis 16 Uhr in der Tagesstätte lasse ich möchte sie langsam heranführen an das Thema an zweijährigen Kind kann man das noch nicht so gut erklären dass Mama plötzlich nicht da ist

von roxy9913 am 13.06.2017, 09:45



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

ist ja recht, wenn sich ein Anwalt findet, der das gegen pkh macht. wer das selbst zahlen muss, wird sich das nicht immer leisten können.... da beisst sich die katz in den schwanz.

Mitglied inaktiv - 13.06.2017, 09:48



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

roxy9913, als Mama, die ihr dann 11 Monate altes Kind bald abgeben muss, kann ich Deinen letzten Beitrag absolut nachvollziehen. Wenn Du bemerken würdest, dass der Bearbeiter keine Luft ran lässt, dann berichte von dem menschlichen Kummer und biete TZ in EZ bei einem anderen AG an. Dadurch bleibt Dein eigentlicher Job ja erhalten. Letztlich muss sich dann erst einmal was finden aber der gute Wille zählt und wir bösen Menschen vom Amt, sind meist zufrieden... dabei halten wir uns nur an Gesetze und Richtlinien...

Mitglied inaktiv - 13.06.2017, 10:41



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Das stimmt, meine Nichte wohnt ziemlich ländlich und die Betreuung ist deutlich günstiger. Sie arbeitet auch im Schichtsystem, hat aber einen Partner, der die ungünstigen Zeiten abdecken kann. Hier in der Stadt wird die Betreuung ab der Grundschule schwierig. Auf 40 Kinder kommt ein Hortplatz. Durchrechnen darf man das manchmal wirklich nicht... LG terkey

von Terkey235 am 13.06.2017, 10:50



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Nein, Ausrede Einzelhandel gilt eben nicht. ja es ist schwer, auch wegen der langen Öffnungszeiten. Aber es geht - wenn man will. Ich arbeite selbst im Einzelhandel. Gerade dort werden auch immer Leute gesucht. Wenn der Chef also partout nicht mitspielt, findet man recht schnell was. Und NRW ist auch wegen Kosten bezüglich Betreuung nicht mit München zu vergleichen. In München zahlt man locker das doppelte, in einigen Einrichtungen gar dreimal so viel. Hier sind Kosten von mehr wie 300 € für einen Vollzeitplatz eher seltener und nur für wirklich gut Verdienende. Und bezüglich Plätze, wer das Kind nicht gerade erst mit 3 Jahren im KiGa anmeldet, der bekommt in NRW auch in den meisten Gegenden einen Platz. Nicht in der Wunsch-KiGa, und evtl für den Übergang erst einmal bei einer TaMu, aber in der regel haben die meisten Kinder spätestens mit 3,5 Jahren hier einen Platz. Wenn die Eltern sich entsprechend frühzeitig drum gekümmert haben und die Erwartungen nicht utopisch sind. Zumal viele Gemeinden sogar "übergreifend" hier arbeiten, sprich man muss nicht in der gleichen Stadt wohnen wo der KiGa ist. Mit guten Gründen geht das auch übergreifend. Es mag in Bielefeld sicherlich anders aussehen wie in Düsseldorf - so riesen Unterschiede dürfte es aber eher nicht geben. Und NRW ist eindeutig eines der Bundesländer wo die Leute eben frühzeitig in die Arbeit gesteckt werden. Wer nicht gerade im Ballungsraum Ruhrpott lebt hat auch gute Chancen sehr schnell aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen. Und gerade dort die Gemeinden haben oft wenig Geld - und entsprechend wenig Bock für Leute Hartz4 zahlen zu müssen die es eigentlich nicht benötigen bzw wo ein anderen Pott bedient werden könnte. Da mag der kleine Sachbearbeiter aus Mitleid/Unkenntnis noch sagen, bleiben sie mal 3 Jahre daheim auf Staatskosten, die meisten Abteilungsleiter in den Jobcentern dürften da aber sagen, ohne uns. Würde mich also nicht wundern wenn da wer noch ein böses erwachen erlebt.

Mitglied inaktiv - 13.06.2017, 17:00



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Ich habe dir einen Weg gezeigt BEIDES haben zu können, geerntet habe ich dafür Beschimpfungen/Beleidigungen. Ich arbeite selbst im Einzelhandel, glücklicherweise mit einem Chef mit dem man reden kann. Dafür habe ich aber auch wieder gearbeitet sobald unser 1 Jahr als war. Nicht VZ, aber TZ mit 25-30 Std. Dein Kind wird 2,5 Jahre sein, also deutlich älter. Warum also gehst Du nicht den Mittelweg. Zumal Du so dein Kind langsam sogar dran gewöhnen kannst. Und, ich gehe mal davon aus beide deine Kinder sind in der gleichen Einrichtung - ein riesen Pluspunkt. Dein AG muss dir entweder eine TZ-Stelle geben wie gesagt oder seien Zustimmung das du woanders in TZ innerhalb der E arbeiten darfst. das kann er dir gar nicht verwehren. Kann er Dir zB keine TZ-Stelle anbieten nur für vormittags, dann muss er sein OK geben das du in der EZ woanders arbeiten darfst. Er hat da keine Wahl. Und bis du eben eine TZ-Stelle gefunden hast die du innerhalb der EZ machen kannst, steht dir ALG1 zu. Im Notfall bis April wo deine EZ endet und du dann wieder bei deinem eigentlichen AG arbeiten musst. Dafür musst du aber eben die Voraussetzung erfüllen auch arbeiten zu WOLLEN. Den KÖNNEN tust du sobald dein Kind betreut ist - und genau daran wird sich das Amt auch aufhängen. Die wissen auch über diesen Weg bescheid. Niemand sagt das Du dann sofort wieder voll arbeiten musst oder du bei deinem AG kündigen musst. Aber du musst Bereitschaft zeigen in diesen Monaten auch was an der Situation ändern zu wollen. Und schon mal darüber nachgedacht das dir über diesen Weg auch die Option freisteht einen "kinderfreundlicheren" Job zu finden. Was hast du ab April von deinen beiden Kindern den noch wenn die im KiGa sind oder bei Oma und du bis 20.00 Uhr arbeiten? Auch im Einzelhandel geht es anders. Hier in einem örtlichen Supermarkt zB werden ab und zu Leute gesucht welche bestimmte Arbeitszeiten abdecken, aktuell nur für morgens/vormittags.

Mitglied inaktiv - 13.06.2017, 17:14



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

Ich glaube, du kannst dir die Mühe der Ausführungen sparen. Sie möchte bis April ja gar nicht arbeiten. Scheinbar lässt es das Amt zu. Also ist doch alles toll für sie.

von VerenaSch am 13.06.2017, 22:10



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

kann sein, dass ich es überlesen habe, aber schrieb roxy, dass sie in NRW wohnt? ich kann nur mein wissen über die Situation meiner nichte mit kindern von 1 und 3 berichten. und auch von der einer bekannten, die ebenfalls roundabout muc keinen krippenplatz findet (das Baby ist gerade geboren worden). in beiden fällen spielt aber Geld nicht so eine große rolle.....das geht nicht jedem so und es geht auch nicht um alg2 oder nicht. in beiden fällen KÖNNTEN die betroffenen mütter auch nicht einfach so irgendwas/irgendwie arbeiten, man würde sie schlichtweg nicht nehmen, da sie überqualifiziert sind/wären. ich gehe davon aus, nicht wissend allerdings, dass auch eine Führungskraft im eh nicht bei Edeka an die kasse "gesteckt" wird. ich gebe dir allerdings recht, dass roxy mitunter auch andere gründe hat, die ich menschlich und mütterlich nachvollziehen kann, die aber fatal sind, wenn sie auf hilfe vom Staat angewiesen ist.

Mitglied inaktiv - 14.06.2017, 09:12



Antwort auf: Elternzeit bei harz 4

dann lass es auf eine egv-va ankommen dagegen kann man sich besser wehren! du hast den wichtigen § der zumutbarkeit schon genannt. sozialwidriges verhalten bei u3 jährigen ^^ in diesem forum wird scheinbar gerne gegen angebliche sozialschmarotzer gewettert. ob man recht hat oder nicht. ganz furchtbar vielen dank an kravallie, die hier ganz vernünftig geantwortet hat (neben frau bader) ps: mich würden die viiiielen urteile interessieren, bei denen die zumutbarkeitsregel angeblich überall ausgehebelt wurde!

von 32+4 am 14.06.2017, 14:16



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Hallo Frau Bader. Hallo Frau Bader.Ich hätte eine Frage bezüglich der elternzeit und harz 4? Ich hab einen unbefristete Arbeitsstelle und habe 3 jahre elternzeit beantragt. Mein elterngeld läuft jetzt aus und da ich allein erziehend bin muss ich leider harz 4 beantragen. Wie ist die Rechtslage?kann das jobcenter mich zwingen mir einen job zu suchen...


Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist jetzt 8 Monate alt, ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen und Elterngeld wird auf 1 Jahr ausgezahlt. Nun bin ich Alleinerziehend und habe vor die Elternzeit auf weitere 2 Jahre zu verlängern, weil ich kein Betreuungsplatz für das Kind gefunden habe.Hätte ich Anspruch auf Harz IV für die weiteren 2 Jahre??


Elternzeit bei Harz 4

Hallo Frau Bader, ich habe mal eine frage im bezug auf Elternzeit bei Harz 4. Mein 1 Jähriger Arbeitsvertag läuft am 14. September aus, genau dann wo auch der Endbindungstermin von meinen Ungeborenen Kind ist. Nun zu meiner Frage, ich muss jetzt Harz 4 beantragen... Steht mir die Elternzeit zu oder muss ich mich trotzdem auf Arbeitsstellen bewer...


Harz 4 und elternzeit

Guten tag frau bader. Ich hatte eine frage bezüglich meiner elternzeit. Ich stehe in einem festem arbeitsverhältnis und habe 3 jahre elternzeit beantragt. Nach ablauf werde ich wieder bei meinem arbeitgeber anfangen. Elterngeld läuft jetzt aus. Nun ist es leider so dass mein partner seinen job verlohren hat und wir harz 4 beziehen werden. Meine fra...


Re: Harz 4 und elternzeit

Hallo Frau Bader ich hätte sie ja um fachlichen Rat gefragt in meinem speziellen Fall. Ich habe gelesen dass es den Eltern Freistett zu entscheiden wer sich um die Erziehung des Kindes kümmert würde ja in meinem Fall dann bedeuten dass ich zu Hause bleiben kann obwohl ich in einem festen Arbeitsverhältnis stehe um mein Mann sich einfach dem Arbeits...


Harz 4 nach Elternzeit

Hallo, ich bin gelernte Krankenschwester und zur Zeit im 8. Monat schwanger und arbeitslos seit dem 1.11.15. Ab dem 11.7 beginnt meine Schutzfrist und ich bekomme Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt. Das ALG 1 fällt ab dann weg. Wer zahlt denn in der Zeit wo ich Mutterschaftsgeld bekomme meine Sozialversicherungen? Oder muss ich mich ab...


Elternzeit für beide Elternteile / Bürgergeld

Guten Tag, wir haben zum Thema Elternzeit eine Frage. Derzeit sind beide Elternteile sind in ungekündigten Arbeitsverhältnissen (Frau Teilzeit(Beschäftigungsverbot durch AG) / Mann (Vollzeit). Die Frau derzeit schwanger mit einem Kind und 3 weitere Kinder bereits im Haushalt.  Beide Elternteile haben ja gesetzlichen Anspruch nach BEEG ...


BV während Elternzeit ausgestellt

Hallo, schon mal vielen Dank, dass ich meine Frage hier loswerden kann  Meine Ärztin stellte mir heute wegen vorzeitiger Wehen ein BV ab heute aus. Allerdings befinde ich mich aktuell noch in EZ für Kind 1. Unser Sohn wird im Mai 1 Jahr, bis dahin war EZ beantragt  Dass ich die Elternzeit jetzt nicht für das BV beenden kann ist klar, jedo...


Muss ich nach Ende meiner Elternzeit erst meine Resturlaubstage nehmen oder kann ich mich im Krankheitsfall direkt Krankschreiben lassen?

Hallo, Meine Elternzeit endet zum 28.04.2024. Leider bin ich während der Schwangerschaft schwer Erkrankt, was leider viel zu spät entdeckt wurde. Nun bin ich 7 Monate Post Operativ und muss mit einer Genesungszeit von 12 - 18 Monaten rechnen. Jetzt weiß ich nicht ob ich direkt zum 28.04.2024 eine AU einreichen soll und mit meinem Arbeitgeber...