Frage: Elternzeit bei Zwillingen

Hallo, Ich habe noch eine Frage zur Verlängerung der Elternzeit bei Zwillingen. Geboren sind sie am 15.7.14 Ich habe Elternzeit bisher wie folgt genommen. Zwilling 1 15.7.14-14.7.15 (1 Jahr) Zwilling 2 15.7.15-14.4.16 ( 9 Monate) Diese Abschnitte hatte ich zu erst beantragt und dann diesen noch drangehängt: Zwilling 2 15.4.16-14.7.16 ( 3 Monate) Kann ich jetzt ohne weiteres für Zwilling Nummer 1 vom 15.7.16 bis 14.7.17 oder sogar 2018 nehmen? Muss ich es nur anmelden oder ist es genehmigungspflichtig durch den AG? Danke schon mal

von Schneeweisschen2007 am 16.03.2016, 13:03



Antwort auf: Elternzeit bei Zwillingen

Hallo, wenn man weniger als 2 Jahre bei geburt beantragt gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2016



Antwort auf: Elternzeit bei Zwillingen

Hallo Frau Bader, Aber eine Ablehnung müsste doch begründet werden oder kann diese willkürlich sein?

von Schneeweisschen2007 am 17.03.2016, 19:54



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