Frage: Elternzeit bei Elterngeld plus

Liebe Frau Bader, ich erwarte im Mai mein zweites Kind. Mein erster Sohn wurde im Oktober 16 geboren. Ich habe ein Jahr Elterngeld bekommen und war insgesamt 3 Jahre in Elternzeit. Nun arbeite ich seit Oktober wieder und bin ab März in Mutterschutz. Frage 1: Wie berechnet sich das Elterngeld wenn ich nur 7 Monate Bezüge hatte? Gehe ich vom Durchschnitt der letzten 7 Monate aus oder muss ich noch 5 Monate „Nullrunde“ einrechnen und dann den Durchschnitt ( also geteilt durch 12) nehmen? Frage 2: Ich möchte diesmal gerne Elterngeld plus beantragen, also 24 Monate die Hälfte Elterngeld beziehen. Kann mein Mann trotzdem 2 Monate Elternzeit nehmen und das volle Elterngeld Basis bekommen? Oder würde er dann auch Elterngeld plus bekommen, also nur die Hälfte des eigentlichen Elterngeldes? Könnte bzw. müsste er dann 4 Monate Elternzeit nehmen? Vielen Dank im Voraus für die Zeit, die sie sich nehmen. Viele Grüße Moonflower

von Moonflower1279 am 23.03.2020, 21:54



Antwort auf: Elternzeit bei Elterngeld plus

Hallo, 1. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Monate ohne Verdienst sind also tatsächlich Nullrunden. 2.Sie haben 12 Monate frei zu verteilen. Die können Sie untereinander aufteilen, wie Sie wollen. Und bei jedem Monat können Sie entscheiden, ob Sie es als Basis oder Plus-EG nehmen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.03.2020



Antwort auf: Elternzeit bei Elterngeld plus

1. Ja du musst Nullrunden einrechnen, aber es sind meiner Rechnung nach 7 Nullrunden und nur 5 Monate mit Bezügen. Dein Bemessungszeitraum ist März 2019 bis Februar 2020, da hast du nur 5 Monate gearbeitet (Oktober 2019 bis Februar 2020) und 7 Monate in Elternzeit (März 2019 bis September 2019). Dein Gehalt der 5 Monate wird also durch 12 geteilt, was das dir zustehende Elterngeld natürlich sehr verringert. 2. Die Monate deines Mannes haben nichts mit deinem Elterngeld zu tun. Wenn du Plus nimmst, kann er problemlos zwei Monate Basis und auch zwei Monate Elternzeit nehmen.

von Dojii am 24.03.2020, 07:48



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