Frage: Elternzeit bei Arbeitslosigkeit?

Mein Arbeitsvertrag endet so ziemlich genau 8 wochen nach dem Entbindungsterm (ET: 5.7.2013, ende des Arbeitsvertrages 31.8.2013) demnach besteht ja ab nach dem Mutterschutz (wenn mein kleines pünktlich kommt) eine Arbeitslosigkeit. Eigentlich wollte ich gerne 1 Jahr zuhause bleiben und mich voll und ganz um das Kind kümmern, also in Elternzeit gehen, allerdings besteht dann ja kein Arbeitsverhältnis mehr... würde das bedeuten das ich kein ALG1 beziehen könne, da ich dem Arbeitsmarkt, durch die "Elternzeit", nicht zu verfügung stehe? Wenn nicht; was für Leistungen abgesehen vom Elterngeld könnte ich beantragen um Einnahmen zu sichern wenn ich diese 12monate unbedingt zuhause bleiben würde? Zum anderen wie wäre das mit dem Elterngeld und dem ALG1 (oder ggf andere Leistungen), während dieser Zeit? Würde der Anspruch auf einem davon entfallen oder würde man zusätzlich zum ALG1 den mind. Anspruch von 300€ Elterngeld anrechnungsfrei erhalten?

von Nicci152 am 06.05.2013, 15:02



Antwort auf: Elternzeit bei Arbeitslosigkeit?

Hallo, nein, ArbGeld I können Sie nur bekommen,w enn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es bleiben dann neben dem Unterhalt H IV. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.05.2013



Antwort auf: Elternzeit bei Arbeitslosigkeit?

Hallo, ich habe das gleiche Problem. Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.01. aus. Entbindungstermin September. Du kann ganz normal ein Jahr in Elternzeit gehen und bekommt dann für das eine Jahr deine 65 % Elterngeld (Das Elterngeld berechnet sich aus den den 12 Monatsgehältern). Arbeitslos musst du dich kurz vor Ende des Erziehungsjahres melden, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Willst du in die Vermittlung, solltest du dich 3 Monate vor Ende arbeitssuchend melden.

von weigel am 06.05.2013, 16:06



Antwort auf: Elternzeit bei Arbeitslosigkeit?

Du bekommst Eterngeld, Kindergeld und für den Rest ist in erster Linie der Vater des Kindes zuständig. Du schreibst nix über ihn, seid ihr zusammen oder getrennt ? Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt für Dich sind da die Schlagworte. Nur wenn er nachweisen kann, dass er das nicht aufbringen kann, dann springt der Staat ein. Wobei Du 300€ frei hast, da Du das Elterngeld ja erwirtschaftet hast und dafür arbeiten warst.

von Sternenschnuppe am 06.05.2013, 16:13



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