Elternzeit beenden zugunsten Mutterschutzfrist, trotz versäumter Frist

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit beenden zugunsten Mutterschutzfrist, trotz versäumter Frist

Guten Tag Frau Bader, nach einem Anruf bei meiner Krankenkasse habe ich gestern erst über die Neuregelung zum Mutterschutz erfahren. Nun bin ich schon SSW 36 und möchte die Elternzeit vom 2. Kind zugunsten des Mutterschutzes beenden. Muß der Arbeitnehmer das auch noch verspätet akzeptieren und wenn ja ab wann muß er Mutterschaftsgeldzuschuß bezahlen? Herzlichen Dank

von ayki1201 am 26.04.2014, 08:54



Antwort auf: Elternzeit beenden zugunsten Mutterschutzfrist, trotz versäumter Frist

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2014



Antwort auf: Elternzeit beenden zugunsten Mutterschutzfrist, trotz versäumter Frist

Ja muss er. Zahlen muss er ab Abbruch der Elternzeit. Also am Besten Montag persönlich abgeben.

von Sternenschnuppe am 26.04.2014, 09:02



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