Sehr geehrte Frau Bader,
ich gehe zum 7.6. in Mutterschutz und möchte daher gern zum 6.6. meine derzeit laufende Elternzeit beenden. Sollte ich das jetzt schon machen oder gibt es dafür eine zeitliche Frist? Was würde passieren, wenn ich jetzt den Antrag stelle und der Geburtstermin würde noch einmal verschoben? Kommt ja manchmal vor, dass die Frauenärzte beim Ultraschall 30. Woche noch den Termin korrigieren.
Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
von
sungirl82
am 15.04.2013, 14:49
Antwort auf:
Elternzeit beenden wg. Mutterschutz
Hallo,
Schreiben Sie Ihrem Arbeitgeber doch, dass Sie die erste Elternzeit beendeten zur Geburt des zweiten Kindes, voraussichtlich…
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2013
Antwort auf:
Elternzeit beenden wg. Mutterschutz
Echt? Es gibt Frauenärzte, die den EET in der 30. Woche nochmal verschieben?
Krass! Was es nicht alles gibt!
Dann geh doch auf Nummer sicher, schreib deinem AG, dass du die laufende EZ zum Tag vor dem Beginn des neuen MuSchu beenden wirst und der neue MuSchu-Beginn für den 7.6. ausgerechnet ist, du aber sobald du die Bescheinigung vom Arzt hast, diese nachreichen und erst dann das Datum klar sein wird.
Ansonsten kannst du dir aber auch Zeit lassen, bis du diese MuSchu-Bescheinigung vom Arzt bekommst, denn es gibt da keine Frist (aber vor dem MuSchu-Beginn sollte es schon sein).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 15.04.2013, 23:28