Guten Tag Frau Bader,
Ich habe im Dezember 2020 entbunden. Meinen Mutterschutz habe ich auf 12 Wochen verlängert. Daran anschließend habe ich bis 18.12.2021 Elternzeit beantragt (12+2). Jetzt habe ich ein Jobangebot bekommen, beginnend am 01.08.2021. Lt. Aussage der Elterngeldstelle kann ich zum 18.07.2021 oder 18.08.2021 die Elternzeit beenden und mein Mann die Partnermonate (mehr als 2 dann) nehmen.
Habe ich eine Kündigungsfrist?
Muss ich mich ab 19.07.-31.07. arbeitslos melden?
Kann ich einen Aufhebungsvertrag veranlassen zum 31.07. und ab 19.07. Resturlaub nehmen?
Kann ich die Elternzeit zum 18.08. beenden und ab 01.08. eine Arbeitsstelle mit 40h angeben?
Zu wann müsste ich dann kündigen?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Schöne Ostern
Astrid Kästner
von
Sunny2811
am 03.04.2021, 11:47
Antwort auf:
Elternzeit beenden wegen neuer Arbeit
Hallo,
Sie werfen verschiedene Dinge durcheinander.
Um EG zu bekommen, darf man höchstens 30 Std/ Wo. arbeiten.
Wenn Sie nun den Bezugeberechtigten wechseln wollen, ist das bei der Eg-Stelle möglich. Da EG in Lebenmonaten genommen wird, macht es Sinn, dass Ihr Mann eben auch zu dem richtigen Tag übernimmt.
Sie können danach aber auch noch in EZ bleiben (eben ohne Bezug).
Sie können also zum Ende des Monats kündigen und beenden damit automatisch die EZ.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.04.2021
Antwort auf:
Elternzeit beenden wegen neuer Arbeit
Hallo,
Du kannst deine Elternzeit auch zum 31.7. beenden und den Elterngeldbezug zum 18.7.
Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der laut deinem Vertrag gilt.
LG luvi
von
luvi
am 03.04.2021, 14:12
Antwort auf:
Elternzeit beenden wegen neuer Arbeit
Hallo luvi,
Danke für die Antwort. Das bedeutet ich kündige den Arbeitsvertrag gleichzeitig mit Beendigung/Aufhebung der Elternzeit? Und bei der Elterngeld-Stelle beende ich den Bezug zum 18.07.?- Hab ich das so richtig verstanden?
von
Sunny2811
am 03.04.2021, 15:18
Antwort auf:
Elternzeit beenden wegen neuer Arbeit
Bevor du die EZ beendest solltest du das Gespräch mit deinem alten AG suchen und darum bitten, dass du vom 19.-31.07. Urlaub nehmen darfst. Stimmt er dem zu beendest du deine EZ zum 18.07..
Lehnt er ab beendest du die EZ zum 31.07.. Würdest du die EZ dann vorher beenden müsstest du vom 19.-31.07. arbeiten. EG würdest du für die Zeit vom 19.-31.07. nicht bekommen.
Kündigen würde ich erst zum 31.07.. Kündigst du vorher hättest du Tage/Wochen, wo du dich selbst krankenversichern musst oder du lässt dich über dein Mann familienversichern. Anspruch auf ALG hast du nicht, weil du gekündigt hast und somit gesperrt bist. Zudem entsteht eine Lücke im Lebenslauf.
Da du nur 7 Monate EG bezogen hast (bis 18.07.) bleiben deinem Mann noch 7 Monate, denn gesamt stehen euch 14 Monate EG zu. Insofern er es möchte kann er somit bis zum 18.02.22. EG beziehen.
EZ kann jeder von euch bis zu 3 Jahre nehmen. Somit kann der KV auch länger als Mitte Februar 22 in EZ bleiben.
EZ erst zum 18.08. beenden und ab dem 1.08. VZ arbeiten geht nicht, weil man in EZ max. 30 Std./Woche arbeiten darf.
Die EG-Stelle bekommt sowas raus und wird das EG-Geld für den 8.Monat (19.07.-18.08) zurückfordern. Zudem verliert ihr dadurch einen EG-Monat, weil dein Mann den nicht mehr nehmen kann.
Und wenn du noch in EZ bist musst du es dem neuen AG mitteilen. Vielleicht ist es für den eine Option dich die ersten Tage/Wochen TZ in EZ arbeiten zu lassen oder dich erst zum 19.08. einzustellen. Ob du direkt mit dem neuen AG diesbezüglich in Verhandlung gehen möchtest ist dir überlassen.
von
Ani123
am 03.04.2021, 20:16