Liebe Frau Bader, folgende Situation, mein Sohn wurde am 22.05.15 geboren und ich habe 3 Jahre Elternzeit angemeldet. Seit dem 01.06.16 gehe ich wieder in Elternzeit-Teilzeit arbeiten. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 19.12.17 (ET 30.01.18) Muss ich nun bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit zum 19.12.17 beenden damit ich das gesamte Mutterschaftsgeld erhalte? Was gibt es zu beachten? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von hoocheis am 26.09.2017, 11:33