Hallo Frau Bader, Ich bin in Elternzeit bis 03.11,2017 aber ich have gerade mein Job job gewechselt. Ich fange die neue Arbeit am 18.09.2017. Naturlich bin ich momentan ein bisschen verwirrt, welche meine Rechte sind? Soll ich meine Elternzeit beenden oder kann ich nur für September Elterngelt 2 beantragen? Ist das möglich? Auch bei der alten Firma (ich habe ein Monat kundigungsfrist), soll ich um 18.08 kundigen, damit meine Versicherung nicht beendet? Liebe Grüße Iva K
von ikudeva am 18.07.2017, 21:55