Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe folgende Frage zur Beantragung der Elternzeit beim AG:
Der errechnete Geburtstermin ist der 11.04.11, ich habe von meinem AG ein Schreiben bekommen, die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn zu beantragen. Soweit richtig. Meine Frage ist ab wann die 7 Wochen gerechnet werden? Spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (wäre ja dann schon fast zu spät) oder spätestens 7 Wochen vor Ablauf der 8-wöchigen Mutterschutzfrist nach der Geburt?
Bin leider etwas irritiert und mein Ansprechpartner auf Arbeit im Urlaub!
Danke im Voraus für die Antwort.
Claudi04
von
Claudi04
am 23.02.2011, 08:35
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Hallo,
ganz anders. 7 Wo. vor Beginn der EZ, also eine Woche nach der tatsächlichen Geburt (wenn kein Frühchen/ Mehrlinge)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2011
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Hallo,
für die Fristwahrung reicht es die Elternzeit 7 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes anzuzeigen. Der Mutterschutz zählt aber mit zur Elternzeit - sprich wenn Du 1 Jahr Elternzeit nimmst, dann ist der 1. Geburtstag Deines Kindes Dein 1. Arbeitstag, bei 2 Jahren Elternzeit ist es der 2. Geburtstag usw.
Du kannst das Schreiben aber auch schon vor der Geburt fertig machen und abschicken, und schreibst da eben rein 'Hiermit nehme ich für x Jahre (oder auch Monate) Elternzeit ab der Geburt meines Kindes (vorraussichtlich xx.xx.xxxx)'.
Du mußt dann nach der Geburt nur noch den genauen Geburtstag mitteilen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 23.02.2011, 09:50
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Hallo,
Elternzeit wird nicht beantragt, die teilt man mit :-)
Und sie muss spätestens 7 Wochen vor Beginn mitgeteilt werden.
Eigentlich weiß man also nie genau vorher, WANN man die EZ mitteilt, weil ja gemeinhin Geburten nicht auf den Tag exakt geplant werden.
Um es ganz genau zu sagen:
"7 Wochen vor Ablauf der 8-wöchigen Mutterschutzfrist nach der Geburt" KANN richtig sein, WENN die EZ nahtlos an den MuSchu anschließt :-)
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 23.02.2011, 10:58
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
In meinem Beitrag etwas weiter unten schreiben Sie selber "beantragen"!
Also warum diese Wortklauberei? Es geht doch um den Sinn der Frage!
von
Clea
am 23.02.2011, 13:09
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Hallo Frau Clea,
Elternzeit muß nicht beantragt werden, in Ihrem Beitrag weiter unten ging es um TZ (mit und ohne EZ) .
Das ist nicht Wortklauberei sondern sind zwei völlig verschiedene Sachstände.
Und man sollte auch Sätze komplett lesen, denn da war ein Smiley am Satz.
Und ja, dieser Smiley kann den SINN eines satzes verändern!
Nunja, trotzdem viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 23.02.2011, 14:49